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Länderberichte
Ägypten


Kareem is free
(11/2010)


Der Fall
Kareem Amer



 
 


Ägypten


Ibrahim Eissa

Erneute Haftstrafe für Ibrahim Eissa

Zwei Monate Haft wegen Artikel

Der bekannte Herausgeber der Tageszeitung Al-Dustour Ibrahim Eissa erhielt eine zweimonatige Haftstrafe durch das Notstandsgericht, weil er in einem Artikel gewagt hatte, die Frage nach dem Gesundheitszustand des Präsidenten Mubarak zu stellen.

Dem Journalisten waren bereits zuvor wegen ähnlicher Artikel sechs Monate Haft verhängt worden (s.u.).

(rg, 01.10.2008)

Quelle: Amnesty International vom 29.09.2008

Two month sentence for prominent Egyptian editor (09/2008) - www.amnesty.org

Immer mehr Festnahmen und Inhaftierungen von Journalisten ... (09/2008) - www.igfm.de




Ibrahim Eissa

Ägypten knebelt Pressefreiheit

Amnesty verurteilt verschärftes Gesetz von 2006
und erwartet Revision

Im Juli 2006 nahm die ägyptische Nationalversammlung ein Presse- und Mediengesetz an, das den schon bestehenden Einschränkungen der Meinungs- und Publikationsfreiheit weitere hinzufügte. Danach besteht für Journalisten und Publizisten, die Behörden und Politikern nicht genehme kritische Themen behandeln, jederzeit die Gefahr drohender Anklage und Bestrafung.

Am Tag der Verkündung des neuen Gesetzes protestierten Hunderte von Journalisten und Medienmitarbeitern vor dem Parlament und unabhängige oppositionelle Tageszeitungen setzten an diesem Tag aus Protest ihr Erscheinen aus.

Anklagen wegen Veröffentlichungen von Beiträgen über Präsident Mubarak

Amnesty International wertet den jüngsten Fall des Herausgebers der Tageszeitung Al-Dustour Ibrahim Eissa als Teil eines allgemeinen und anhaltenden verschärften Vorgehens gegen Presse und Medien. Der Publizist wurde nach Artikel 171 und 188 des einschlägigen Strafgesetzes, das Anklagen wegen Schädigung des öffentlichen Interesses und der nationalen Stabilität vorsieht, zu sechs Monaten Haft wegen eines Artikels über den Gesundheitszustand von Präsident Mubarak verurteilt. Gegen Ibrahim Eissa läuft bereits ein weiteres Verfahren wegen "Verbreitung falscher Informationen", wobei es auch um einen inkriminierten Artikel zu demselben Thema geht.

Ibrahim Eissa ist in diesem Fall einer von vier Zeitungsherausgebern, die nach Artikel 188 des ägyptischen Strafgesetzes wegen der Veröffentlichung "falscher Nachrichten, Stellungnahmen oder Gerüchten, die geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören", vor Gericht kamen. Alle vier haben Berufung eingelegt und sind bislang noch auf freiem Fuß.

Ägyptische Journalisten sollen nicht länger Opfer krimineller Beschuldigungen sein

Amnesty International hofft, dass das Berufungsgericht das Urteil gegen Ibrahim Eissa niederschlagen und damit exemplarisch dem Recht auf Medienfreiheit Geltung zusprechen wird. Journalisten und andere Medienmitarbeiter sollten nicht länger eingeschüchtert und an der Berichterstattung über Angelegenheiten von eindeutigem öffentlichem Interesse gehindert werden, indem ihre legitime Arbeit inkriminiert wird.

(zi, 09.04.2008)

Quelle: Amnesty International vom 27.03.2008

Egyptian newspaper editor sentenced to six months (03/2008) - www.amnesty.org




Pressefreiheit in Ägypten unter verstärktem Druck

Umstrittenes Pressegesetz seit Juli 2006 –
Amnesty International fordert Revision

Artikel 188 bedroht jeden mit Bestrafung, der "böswilligerweise falsche Nachrichten, Erklärungen oder Gerüchte" publiziert, die "geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören". Die Höchstdauer der Haftstrafe beträgt ein Jahr, eine Geldstrafe soll über 20.000 ägyptische Pfund (rund 2.600 Euro) nicht hinausgehen. Verstöße wie "Beleidigung von Amtspersonen" stehen weiter unter Strafandrohung.

Vier Zeitungsherausgeber nach Artikel 188 vor Gericht

Der Herausgeber der Tageszeitung "Al Dustour" Ibrahim Eissa, Wael al-Abrashi von der Wochenzeitung "Sawt al-Umma", Adel Hammonda von der Wochenzeitung "Al Fair" und der frühere Herausgeber des Wochenblatts "Al Karama" Abdel Halim Quandil wurden am 14. September 2007 zu einem Jahr Gefängnis und 20.000 ägyptische Pfund Geldstrafe verurteilt. Sie wurden gegen Kaution bis zur Entscheidung in ihrem Berufungsverfahren auf freien Fuß gesetzt. Für den 1. Oktober ist Ibrahim Eissa wieder vor Gericht geladen, weil er Gerüchte über die angeblich sich verschlechternde Gesundheit des 79jährigen Präsidenten Mubarak veröffentlicht habe.

Amnesty betrachtet die Verfahren als Teil einer konzertierten Kampagne

Amnesty International hat im April dieses Jahres Prozessbeobachter zu den Gerichtsverhandlungen entsandt. Nach ihren Beobachtungen sieht die Menschenrechtsorganisation die Verfahren in Zusammenhang mit einer ganzen Serie von Angriffen gegen die Pressefreiheit in Ägypten und fordert eine Revision des umstrittenen Pressegesetzes vom vorigen Jahr.

(z.i., 21.09.2007)

Quelle: Amnesty International News vom 14.09.2007

Freedom of expression under attack (09/2007) - www.amnesty.org




Einschränkungen von Meinungs- und Pressefreiheit

Aus den Jahres- und Länderkurzberichten von Amnesty International


Berichtsjahr 2006

Nach wie vor wurden Journalisten wegen ihrer Arbeit bedroht, schikaniert und zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Tal’at as-Sadat, ein Neffe des 1981 ermordeten Staatspräsidenten Mohamed Anwar as-Sadat, wurde im Oktober wegen Verleumdung der Streitkräfte und Verbreitung falscher Gerüchte zu einem Jahr Zwangsarbeit und einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte den Medien eine Reihe von Interviews gegeben und darin den Vorwurf erhoben, dass an der Ermordung seines Onkels durch islamistische Soldaten hochrangige Offiziere der Armee beteiligt gewesen seien. Tal’at as-Sadat hatte außerdem angedeutet, auch Staatspräsident Hosni Mubarak, damals Vizepräsident des Landes, sei in den Vorfall verwickelt gewesen. Obwohl er Zivilist ist, wurde Tal’at as-Sadat nach der Aufhebung seiner Immunität als Parlamentsabgeordneter von einem Militärgericht abgeurteilt.

Im Juli verabschiedete das Parlament ein umstrittenes Gesetz, auf dessen Grundlage die Pressefreiheit weiterhin Einschränkungen unterlag. Es sah für bestimmte Vergehen wie etwa Beleidigung von Amtsträgern Gefängnisstrafen vor. Unabhängige und der Opposition nahestehende Zeitungen stellten ihre Publikationstätigkeit aus Protest gegen das Gesetz für einen Tag ein. Darüber hinaus beteiligten sich mehrere hundert Medienschaffende an einer Demonstration vor dem Parlamentsgebäude.

Ibrahim Eissa, Chefredakteur der Oppositionszeitung al-Dostour, die für das Blatt tätige Journalistin Sahar Zaki und Saied Mohamed Abdullah wurden im Juni wegen Beleidigung des Staatspräsidenten und der Verbreitung falscher Gerüchte zu jeweils einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt. Die Anklagepunkte bezogen sich auf im April erschienene Artikel über ein von Saied Mohamed Abdullah gegen den Staatspräsidenten und hochrangige Funktionäre der regierenden Nationaldemokratischen Partei angestrengtes Verfahren. Ihr Fall war Ende 2006 noch vor dem Berufungsgericht anhängig

(Amnesty International, Jahresbericht 2007)

Berichtsjahr 2005

Auch im Jahr 2005 wurden Journalisten wegen ihrer Arbeit bedroht, mit Schlägen misshandelt und inhaftiert. Eine im Februar 2004 von Präsident Mubarak eingebrachte Gesetzesvorlage, die bei Verstößen gegen das Pressegesetz keine Haftstrafen mehr vorsah, erlangte im Berichtszeitraum keine Rechtskraft.

(Amnesty International, Jahresbericht 2006)

Berichtsjahr 2004

Obwohl Staatspräsident Mubarak im Februar eine Gesetzesvorlage einbrachte, die für Verstöße gegen das Publikationsgesetz keine Haftstrafen mehr vorsah, wurden Journalisten nach wie vor inhaftiert, bedroht und mit Schlägen traktiert.

Abd al-Halim Qandeel, der Herausgeber der oppositionellen Zeitung al-'Araby und bekannter Regierungskritiker, wurde Berichten zufolge von Männern in Zivil überfallen, als er sich am frühen Morgen des 2. November auf dem Nachhauseweg befand. Er gab an, die Angreifer hätten ihn geknebelt, ihm die Augen verbunden und ihn verprügelt und ausgezogen, ehe sie ihn auf der Hauptverbindungsstraße zwischen Kairo und Suez aussetzten. In dem Anschlag wurde ein Versuch der Behörden vermutet, Abd al-Halim Qandeels kritische Äußerungen als engagiertes Mitglied der "Volksbewegung für Veränderung" zum Verstummen zu bringen, die sich unter anderem für Verfassungsreformen und die Aufhebung des Ausnahmezustands einsetzt.

(Amnesty International, Jahresbericht 2005)

Berichtsjahr 2003

In der ersten Jahreshälfte nahmen die Behörden hunderte Personen, unter ihnen in der Protestbewegung gegen den Irakkrieg aktive Rechtsanwälte, Journalisten, Parlamentsmitglieder, Akademiker und Studenten, in Haft, die meisten wegen Beteiligung an nicht genehmigten Demonstrationen. Einige von ihnen blieben auf der Grundlage der Bestimmungen des Ausnahmezustands mehrere Wochen lang in Verwaltungshaft. Viele von ihnen erhoben den Vorwurf, in der Haft gefoltert oder misshandelt worden zu sein.

(Amnesty International, Jahresbericht 2004)

Berichtsjahr 2002

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist durch die Bestimmungen zahlreicher Gesetze – wie bspw. das "Anti-Terror-Gesetz" von 1992, das Pressegesetz von 1996 und das Notstandsgesetz – gravierenden Einschränkungen unterworfen. Insbesondere die Änderungen des Pressegesetzes im Jahr 1996 erhöhten das Risiko für Journalisten auf Grund von Vorwürfen wie "Beleidigung", "Verleumdung" oder "Verbreitung falscher Informationen" zu Haftstrafen verurteilt zu werden. Unserer Organisation sind zahlreiche Fälle von Journalisten bekannt, die zu Haftstrafen von drei Monaten bis zu zwei Jahren verurteilt wurden.

So ist auch der freiberufliche Journalist 'Abd al-Mun'im Gamal al-Din 'Abd al-Munim, der sich seit Februar 1993 in Haft befindet, bisher nicht aus der Haft entlassen worden. In zwei Verfahren vor dem Obersten Militärgericht in Kairo in den Jahren 1993 und 1998, in denen ihm die Mitgliedschaft in einer bewaffneten islamistischen Gruppe zur Last gelegt wurde, wurde 'Abd al-Munim freigesprochen. Dennoch befindet er sich seit nunmehr neun Jahren in Haft.

Im Oktober hielt ein Berufungsgericht in Kairo Schuldspruch und Strafmaß gegen Shohdi Naguib aufrecht. Der Sohn des verstorbenen Dichters Naguib Surour war von der Vorinstanz in Abwesenheit zu einem Jahr Freiheitsentzug verurteilt worden, weil er im Internet ein politisches Gedicht seines Vaters veröffentlicht hatte, das als "sexuell anstößig" galt.

(Amnesty International, Länderkurzbericht 2002, Jahresbericht 2003)

Berichtsjahr 2001

Im Januar wurde der Schriftsteller Salah al-Din Muhsin für schuldig befunden, in mehreren seiner Veröffentlichungen die "Religion verächtlich gemacht" zu haben. Das (Notstands-)Staatssicherheitsgericht für minderschwere Vergehen in Gise verurteilte den Angeklagten nach einem unfairen Prozess zu drei Jahren Haft.

Gegen die feministische Autorin Nawal El-Saadawi begann im Juni vor dem Familiengericht in Kairo ein Prozess, für den eine Privatklage den Hintergrund bildete, in der der Frauenrechtlerin Abtrünnigkeit vom Glauben angelastet worden war. Anlass für die Klage waren Äußerungen von Nawal El-Saadawi zu religiösen Fragen gewesen, die die ägyptische Wochenzeitung al-Midan veröffentlicht hatte. Im Juli wies das Gericht die Klage ab.

(Amnesty International, Länderkurzbericht 2001, Jahresbericht 2002)

Berichtsjahr 2000

Insbesondere die Änderungen des Pressegesetzes im Jahr 1996 erhöhten das Risiko für Journalisten auf Grund von Vorwürfen wie "Beleidigung", "Verleumdung" oder "Verbreitung falscher Informationen" zu Haftstrafen verurteilt zu werden. Seit dem Inkrafttreten des neuen Pressegesetzes hat Amnesty International einen dramatischen Anstieg von Verleumdungsklagen seitens Regierungsvertretern und Privatpersonen gegen Journalisten festgestellt. Unserer Organisation sind zahlreiche Fälle von Journalisten bekannt, die zu Haftstrafen von drei Monaten bis zu zwei Jahren verurteilt wurden. In einer Vielzahl der Fälle wurden die Haftstrafen bislang nicht vollzogen, weil die betroffenen Journalisten Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung eingelegt haben.

Zu den Journalisten, die die gegen sie verhängten Freiheitsstrafen antreten mussten, gehören Magdi Ahmad Hussein, Salah Badawi und 'Issam al-Din Hanafi, die seit April 2000 im Mazra'at Tora Gefängnis inhaftiert sind. Die drei Journalisten der Zeitung al-Scha'ab wurden im August 1999 von einem Strafgericht in Kairo wegen Verleumdung des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Landwirtschaftsministers, Dr. Youssif Wali, zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Die Anklage stützte sich auf Artikel und Karikaturen, die zwischen Dezember 1998 und April 1999 erschienen sind und in denen eine Vielzahl von Vorwürfen gegenüber dem Minister erhoben wurden, u.a. dass dessen Verbindungen zu Israel Landesverrat darstellten. Nachdem das Berufungsgericht das Verfahren an das Strafgericht zurückverwies, endete das Verfahren mit einem Urteil des Strafgerichts im April 2000. Die zweijährigen Freiheitsstrafen von Magdi Ahmad Hussein und Salah Badawi wurden aufrechterhalten, das Strafmaß von 'Issam al-Din Hanafi wurde auf eine einjährige Freiheitsstrafe reduziert. Amnesty International betrachtet Magdi Ahmad Hussein, Salah Badawi und 'Issam al-Din Hanafi als gewaltlose politische Gefangene, die wegen ihrer gewaltfreien Meinungsäußerungen verurteilt und inhaftiert wurden. Magdi Ahmad Hussein, Salah Badawi kamen im Dezember im Rahmen einer Amnestie frei

(Amnesty International, Länderkurzbericht 2000, Jahresbericht 2001)

Amnesty International Länderberichte: Ägypten - www.amnesty.de

Amnesty International Jahresberichte: Ägypten - www.amnesty.de




Schriftsteller und Autoren


Nasr Hamid Abu Zaid


Alaa Al-Aswani


Gamal al-Ghitani




Weitere Informationen


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Egyptian court overturns journalists' prison sentences (02/2009) - www.amnesty.org

Ägyptens Internetradio "Horytna": Aufstand im Kleinen (05/2008) - de.qantara.de

Pressefreiheit in Ägypten: Kämpferischer Boykott (10/2007) - de.qantara.de

Wie die ägyptische Regierung Journalisten gängelt (08/2006) - www.deutsche-welle.de

Keine Kritik an den Allmächtigen (04/2006) - www.amnesty.de



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