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Ibrahim Eissa
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Erneute Haftstrafe für Ibrahim Eissa
Zwei Monate Haft wegen Artikel
Der bekannte Herausgeber der Tageszeitung
Al-Dustour Ibrahim Eissa erhielt
eine zweimonatige Haftstrafe durch das Notstandsgericht, weil er in einem Artikel gewagt hatte,
die Frage nach dem Gesundheitszustand des Präsidenten Mubarak zu stellen.
Dem Journalisten waren bereits zuvor wegen ähnlicher Artikel sechs Monate Haft verhängt worden (s.u.).
(rg, 01.10.2008)
Quelle: Amnesty International vom 29.09.2008
Two month sentence for prominent Egyptian editor (09/2008) -
www.amnesty.org
Immer mehr Festnahmen und Inhaftierungen von Journalisten ... (09/2008) -
www.igfm.de
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Ibrahim Eissa
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Ägypten knebelt Pressefreiheit
Amnesty verurteilt verschärftes Gesetz von 2006
und erwartet Revision
Im Juli 2006 nahm die ägyptische Nationalversammlung ein Presse- und Mediengesetz an,
das den schon bestehenden Einschränkungen der Meinungs- und Publikationsfreiheit weitere
hinzufügte. Danach besteht für Journalisten und Publizisten, die Behörden und Politikern
nicht genehme kritische Themen behandeln, jederzeit die Gefahr drohender Anklage und
Bestrafung.
Am Tag der Verkündung des neuen Gesetzes protestierten Hunderte von
Journalisten und Medienmitarbeitern vor dem Parlament und unabhängige oppositionelle
Tageszeitungen setzten an diesem Tag aus Protest ihr Erscheinen aus.
Anklagen wegen Veröffentlichungen von Beiträgen über Präsident Mubarak
Amnesty International wertet den jüngsten Fall des Herausgebers der Tageszeitung
Al-Dustour
Ibrahim Eissa als Teil eines allgemeinen und anhaltenden verschärften Vorgehens gegen
Presse und Medien. Der Publizist wurde nach Artikel 171 und 188 des einschlägigen
Strafgesetzes, das Anklagen wegen Schädigung des öffentlichen Interesses und der nationalen
Stabilität vorsieht, zu sechs Monaten Haft wegen eines Artikels über den Gesundheitszustand
von Präsident Mubarak verurteilt. Gegen Ibrahim Eissa läuft bereits ein weiteres Verfahren wegen
"Verbreitung falscher Informationen", wobei es auch um einen inkriminierten Artikel zu demselben
Thema geht.
Ibrahim Eissa ist in diesem Fall einer von vier Zeitungsherausgebern, die nach
Artikel 188 des ägyptischen Strafgesetzes wegen der Veröffentlichung "falscher Nachrichten,
Stellungnahmen oder Gerüchten, die geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören", vor Gericht
kamen. Alle vier haben Berufung eingelegt und sind bislang noch auf freiem Fuß.
Ägyptische Journalisten sollen nicht länger Opfer krimineller Beschuldigungen sein
Amnesty International hofft, dass das Berufungsgericht das Urteil gegen Ibrahim Eissa
niederschlagen und damit exemplarisch dem Recht auf Medienfreiheit Geltung zusprechen wird.
Journalisten und andere Medienmitarbeiter sollten nicht länger eingeschüchtert und an der
Berichterstattung über Angelegenheiten von eindeutigem öffentlichem Interesse gehindert werden,
indem ihre legitime Arbeit inkriminiert wird.
(zi, 09.04.2008)
Quelle: Amnesty International vom 27.03.2008
Egyptian newspaper editor sentenced to six months (03/2008) -
www.amnesty.org
Pressefreiheit in Ägypten unter verstärktem Druck
Umstrittenes Pressegesetz seit Juli 2006 –
Amnesty International fordert Revision
Artikel 188 bedroht jeden mit Bestrafung, der "böswilligerweise falsche Nachrichten, Erklärungen oder Gerüchte"
publiziert, die "geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören". Die Höchstdauer der Haftstrafe beträgt ein Jahr,
eine Geldstrafe soll über 20.000 ägyptische Pfund (rund 2.600 Euro) nicht hinausgehen. Verstöße wie "Beleidigung von Amtspersonen"
stehen weiter unter Strafandrohung.
Vier Zeitungsherausgeber nach Artikel 188 vor Gericht
Der Herausgeber der Tageszeitung "Al Dustour"
Ibrahim Eissa,
Wael al-Abrashi von der Wochenzeitung
"Sawt al-Umma",
Adel Hammonda von der Wochenzeitung "Al Fair" und der frühere Herausgeber des Wochenblatts
"Al Karama"
Abdel Halim Quandil wurden am 14. September 2007 zu einem Jahr Gefängnis und 20.000 ägyptische
Pfund Geldstrafe verurteilt. Sie wurden gegen Kaution bis zur Entscheidung in ihrem
Berufungsverfahren auf freien Fuß gesetzt. Für den 1. Oktober ist Ibrahim Eissa wieder vor Gericht geladen,
weil er Gerüchte über die angeblich sich verschlechternde Gesundheit des 79jährigen Präsidenten Mubarak
veröffentlicht habe.
Amnesty betrachtet die Verfahren als Teil einer konzertierten Kampagne
Amnesty International hat im April dieses Jahres Prozessbeobachter zu den Gerichtsverhandlungen entsandt.
Nach ihren Beobachtungen sieht die Menschenrechtsorganisation die Verfahren in Zusammenhang mit einer ganzen
Serie von Angriffen gegen die Pressefreiheit in Ägypten und fordert eine Revision des umstrittenen Pressegesetzes
vom vorigen Jahr.
(z.i., 21.09.2007)
Quelle: Amnesty International News vom 14.09.2007
Freedom of expression under attack (09/2007) -
www.amnesty.org
Einschränkungen von Meinungs- und Pressefreiheit
Aus den Jahres- und Länderkurzberichten von Amnesty International
Berichtsjahr 2006
Nach wie vor wurden Journalisten wegen ihrer Arbeit bedroht, schikaniert und zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Tal’at as-Sadat, ein Neffe des 1981 ermordeten Staatspräsidenten Mohamed Anwar as-Sadat,
wurde im Oktober wegen Verleumdung der Streitkräfte und Verbreitung falscher Gerüchte zu einem
Jahr Zwangsarbeit und einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte den Medien eine Reihe von Interviews
gegeben und darin den Vorwurf erhoben, dass an der Ermordung seines Onkels durch islamistische
Soldaten hochrangige Offiziere der Armee beteiligt gewesen seien. Tal’at as-Sadat hatte außerdem
angedeutet, auch Staatspräsident Hosni Mubarak, damals Vizepräsident des Landes, sei in den
Vorfall verwickelt gewesen. Obwohl er Zivilist ist, wurde Tal’at as-Sadat nach der Aufhebung
seiner Immunität als Parlamentsabgeordneter von einem Militärgericht abgeurteilt.
Im Juli verabschiedete das Parlament
ein umstrittenes Gesetz, auf dessen Grundlage die Pressefreiheit weiterhin
Einschränkungen unterlag. Es sah für bestimmte Vergehen wie etwa Beleidigung von Amtsträgern Gefängnisstrafen
vor. Unabhängige und der Opposition nahestehende Zeitungen stellten ihre Publikationstätigkeit aus Protest
gegen das Gesetz für einen Tag ein. Darüber hinaus beteiligten sich mehrere hundert Medienschaffende an
einer Demonstration vor dem Parlamentsgebäude.
Ibrahim Eissa, Chefredakteur der Oppositionszeitung
al-Dostour, die für das Blatt tätige Journalistin
Sahar Zaki und
Saied Mohamed Abdullah wurden im Juni wegen Beleidigung des Staatspräsidenten und der
Verbreitung falscher Gerüchte zu jeweils einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt. Die Anklagepunkte
bezogen sich auf im April erschienene Artikel über ein von Saied Mohamed Abdullah gegen den Staatspräsidenten
und hochrangige Funktionäre der regierenden Nationaldemokratischen Partei angestrengtes Verfahren.
Ihr Fall war Ende 2006 noch vor dem Berufungsgericht anhängig
(Amnesty International, Jahresbericht 2007)
Berichtsjahr 2005
Auch im Jahr 2005 wurden Journalisten wegen ihrer Arbeit bedroht, mit Schlägen misshandelt und inhaftiert.
Eine im Februar 2004 von Präsident Mubarak eingebrachte Gesetzesvorlage, die bei Verstößen gegen das
Pressegesetz keine Haftstrafen mehr vorsah, erlangte im Berichtszeitraum keine Rechtskraft.
(Amnesty International, Jahresbericht 2006)
Berichtsjahr 2004
Obwohl Staatspräsident Mubarak im Februar eine Gesetzesvorlage einbrachte, die für Verstöße gegen das
Publikationsgesetz keine Haftstrafen mehr vorsah, wurden Journalisten nach wie vor inhaftiert, bedroht und
mit Schlägen traktiert.
Abd al-Halim Qandeel, der Herausgeber der oppositionellen Zeitung
al-'Araby und bekannter Regierungskritiker,
wurde Berichten zufolge von Männern in Zivil überfallen, als er sich am frühen Morgen des 2. November auf dem
Nachhauseweg befand. Er gab an, die Angreifer hätten ihn geknebelt, ihm die Augen verbunden und ihn verprügelt
und ausgezogen, ehe sie ihn auf der Hauptverbindungsstraße zwischen Kairo und Suez aussetzten. In dem Anschlag
wurde ein Versuch der Behörden vermutet, Abd al-Halim Qandeels kritische Äußerungen als engagiertes Mitglied
der "Volksbewegung für Veränderung" zum Verstummen zu bringen, die sich unter anderem für Verfassungsreformen
und die Aufhebung des Ausnahmezustands einsetzt.
(Amnesty International, Jahresbericht 2005)
Berichtsjahr 2003
In der ersten Jahreshälfte nahmen die Behörden hunderte Personen, unter ihnen in der Protestbewegung gegen
den Irakkrieg aktive Rechtsanwälte, Journalisten, Parlamentsmitglieder, Akademiker und Studenten, in Haft,
die meisten wegen Beteiligung an nicht genehmigten Demonstrationen. Einige von ihnen blieben auf der
Grundlage der Bestimmungen des Ausnahmezustands mehrere Wochen lang in Verwaltungshaft. Viele von ihnen
erhoben den Vorwurf, in der Haft gefoltert oder misshandelt worden zu sein.
(Amnesty International, Jahresbericht 2004)
Berichtsjahr 2002
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist durch die Bestimmungen zahlreicher Gesetze – wie bspw. das
"Anti-Terror-Gesetz" von 1992, das Pressegesetz von 1996 und das Notstandsgesetz – gravierenden Einschränkungen
unterworfen. Insbesondere die Änderungen des Pressegesetzes im Jahr 1996 erhöhten das Risiko für Journalisten
auf Grund von Vorwürfen wie "Beleidigung", "Verleumdung" oder "Verbreitung falscher Informationen" zu Haftstrafen
verurteilt zu werden. Unserer Organisation sind zahlreiche Fälle von Journalisten bekannt, die zu Haftstrafen
von drei Monaten bis zu zwei Jahren verurteilt wurden.
So ist auch der freiberufliche Journalist
'Abd al-Mun'im Gamal al-Din 'Abd al-Munim, der sich seit Februar
1993 in Haft befindet, bisher nicht aus der Haft entlassen worden. In zwei Verfahren vor dem Obersten Militärgericht
in Kairo in den Jahren 1993 und 1998, in denen ihm die Mitgliedschaft in einer bewaffneten islamistischen Gruppe
zur Last gelegt wurde, wurde 'Abd al-Munim freigesprochen. Dennoch befindet er sich seit nunmehr neun Jahren in
Haft.
Im Oktober hielt ein Berufungsgericht in Kairo Schuldspruch und Strafmaß gegen
Shohdi Naguib aufrecht.
Der Sohn des verstorbenen Dichters Naguib Surour war von der Vorinstanz in Abwesenheit zu einem Jahr
Freiheitsentzug verurteilt worden, weil er im Internet ein politisches Gedicht seines Vaters
veröffentlicht hatte, das als "sexuell anstößig" galt.
(Amnesty International, Länderkurzbericht 2002, Jahresbericht 2003)
Berichtsjahr 2001
Im Januar wurde der Schriftsteller
Salah al-Din Muhsin für schuldig befunden, in mehreren seiner
Veröffentlichungen die "Religion verächtlich gemacht" zu haben. Das (Notstands-)Staatssicherheitsgericht
für minderschwere Vergehen in Gise verurteilte den Angeklagten nach einem unfairen Prozess zu drei Jahren Haft.
Gegen die feministische Autorin
Nawal El-Saadawi begann im Juni vor dem Familiengericht in Kairo ein
Prozess, für den eine Privatklage den Hintergrund bildete, in der der Frauenrechtlerin Abtrünnigkeit vom Glauben
angelastet worden war. Anlass für die Klage waren Äußerungen von Nawal El-Saadawi zu religiösen Fragen gewesen,
die die ägyptische Wochenzeitung
al-Midan veröffentlicht hatte. Im Juli wies das Gericht die Klage ab.
(Amnesty International, Länderkurzbericht 2001, Jahresbericht 2002)
Berichtsjahr 2000
Insbesondere die Änderungen des Pressegesetzes im Jahr 1996 erhöhten das Risiko für Journalisten auf Grund von
Vorwürfen wie "Beleidigung", "Verleumdung" oder "Verbreitung falscher Informationen" zu Haftstrafen verurteilt
zu werden. Seit dem Inkrafttreten des neuen Pressegesetzes hat Amnesty International einen dramatischen
Anstieg von Verleumdungsklagen seitens Regierungsvertretern und Privatpersonen gegen Journalisten festgestellt.
Unserer Organisation sind zahlreiche Fälle von Journalisten bekannt, die zu Haftstrafen von drei Monaten bis
zu zwei Jahren verurteilt wurden. In einer Vielzahl der Fälle wurden die Haftstrafen bislang nicht vollzogen,
weil die betroffenen Journalisten Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung eingelegt haben.
Zu den Journalisten, die die gegen sie verhängten Freiheitsstrafen antreten mussten, gehören
Magdi Ahmad Hussein,
Salah Badawi und
'Issam al-Din Hanafi, die seit April 2000 im
Mazra'at Tora Gefängnis inhaftiert sind. Die drei Journalisten der Zeitung
al-Scha'ab wurden im August
1999 von einem Strafgericht in Kairo wegen Verleumdung des stellvertretenden Ministerpräsidenten und
Landwirtschaftsministers, Dr. Youssif Wali, zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Die Anklage stützte
sich auf Artikel und Karikaturen, die zwischen Dezember 1998 und April 1999 erschienen sind und in denen
eine Vielzahl von Vorwürfen gegenüber dem Minister erhoben wurden, u.a. dass dessen Verbindungen zu Israel
Landesverrat darstellten. Nachdem das Berufungsgericht das Verfahren an das Strafgericht zurückverwies, endete
das Verfahren mit einem Urteil des Strafgerichts im April 2000. Die zweijährigen Freiheitsstrafen von
Magdi Ahmad Hussein und Salah Badawi wurden aufrechterhalten, das Strafmaß von 'Issam al-Din Hanafi wurde
auf eine einjährige Freiheitsstrafe reduziert. Amnesty International betrachtet Magdi Ahmad Hussein,
Salah Badawi und 'Issam al-Din Hanafi als gewaltlose politische Gefangene, die wegen ihrer gewaltfreien
Meinungsäußerungen verurteilt und inhaftiert wurden. Magdi Ahmad Hussein, Salah Badawi kamen im Dezember im
Rahmen einer Amnestie frei
(Amnesty International, Länderkurzbericht 2000, Jahresbericht 2001)
Amnesty International Länderberichte: Ägypten -
www.amnesty.de
Amnesty International Jahresberichte: Ägypten -
www.amnesty.de
Schriftsteller und Autoren
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Apostasie im Islam: Wenn islamisches Recht zum Unrecht wird (02/2009) -
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Mohammed-Biographien: Auf den Spuren historischer Evidenz (10/2008) -
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Ibn Rushd-Preis 2005: Laudatio für Nasr Hamid Abu Zaid (11/2005) -
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Keine Kritik an den Allmächtigen (04/2006) -
www.amnesty.de
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