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Länderberichte, © Amnesty International Länderberichte
Algerien



 
Themengruppe 2907, Amnesty International
 


Algerien

Nationalflagge Demokratische Volksrepublik Algerien



Einschränkungen von Meinungs- und Pressefreiheit

Aus den Jahresberichten von Amnesty International


Berichtsjahr 2007

Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden durch die Behörden schikaniert. Viele von ihnen wurden strafrechtlich verfolgt und mit Gefängnisstrafen aufgrund von Verleumdungsklagen bedroht. Offensichtlich sollten sie so davon abgehalten werden, die Regierung und deren Politik zu kritisieren. Der UN-Menschenrechtsausschuss empfahl der Regierung, das Gesetz zu ändern und Verleumdung nicht länger strafbar zu machen. Das Gesetz blieb jedoch nach wie vor in Kraft.

Der Menschenrechtsanwalt Amine Sidhoum wurde wegen Verleumdung im Zusammenhang mit ihm zugeschriebenen Kommentaren in einem 2004 erschienenen Zeitungsartikel angeklagt. Der Journalist, der den Artikel verfasst hatte, wurde ebenfalls Ende Oktober angeklagt. Das Gerichtsverfahren der beiden, das für November anberaumt worden war, wurde auf Januar 2008 vertagt. Im März wurden Amine Sidhoum und ein weiterer Menschenrechtsanwalt, Hassiba Boumerdessi, vom Vorwurf freigesprochen, sie hätten verbotene Gegenstände an ihre inhaftierten Klienten weitergeben.

Hafnaoui Ghoul, Journalist und Mitglied der Algerischen Liga für die Verteidigung der Menschenrechte in Djelfa, erhielt im September die Nachricht, dass der Leiter der Gendarmerie von Djelfa ihn der Verleumdung angeklagt habe und er sich einmal pro Woche auf der Gendarmerie melden müsse. Im Jahr 2004 hatte er bereits sechs Monate im Gefängnis verbracht, nachdem man ihn wegen Verleumdung von lokalen Beamten verurteilt hatte.

(Amnesty International, Jahresbericht 2008)


Berichtsjahr 2006

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit unterlagen weiterhin Einschränkungen. Mehrere unabhängige Organisationen, darunter Vereinigungen von Angehörigen von "Verschwundenen", wurden nach wie vor nicht als legale Organisationen anerkannt. Einige Einschränkungen hingen mit dem 1992 verhängten Ausnahmezustand zusammen, der immer noch in Kraft war.

Mit den im Februar eingeführten Amnestiegesetzen wurde es unter Strafe gestellt, sich zum Vorgehen der Sicherheitskräfte zu äußern. Die neuen Gesetze ermöglichten die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die öffentlich Menschenrechtsverletzungen anprangern oder eine Diskussion zu diesem Thema anregen. Ihnen drohten Freiheitsstrafen von bis zu fünf, im Wiederholungsfall von bis zu zehn Jahren. Bis Ende des Berichtszeitraums schienen die Gesetze noch keine Anwendung gefunden zu haben. Opfer von Menschenrechtsverletzungen und deren Angehörige, Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschaftler sahen sich allerdings diversen anderen Formen der Einschüchterung und Drangsalierung ausgesetzt. Wegen Ausübung ihrer völkerrechtlich verbrieften Rechte mussten sie unter anderem damit rechnen, vor Gericht gezerrt zu werden.

Nach Angaben der algerischen Medien wurden auf Betreiben staatlicher Funktionsträger gegen rund 20 Journalisten unter der Anklage der Verleumdung strafrechtliche Schritte eingeleitet, die in ungefähr 15 Fällen zur Verhängung von bis zu einjährigen Gefängnisstrafen führten. Ein Großteil der verurteilten Journalisten blieb während der Berufungsverfahren indes auf freiem Fuß.

Im Juli 2006 begnadigte Präsident Bouteflika alle Journalisten, die wegen Verstoßes gegen Gesetze, welche die freie Meinungsäußerung einschränkten, verurteilt worden waren. Zahlreiche Journalisten, gegen die Haft- oder Geldstrafen verhängt worden waren, kamen in den Genuss des Gnadenaktes. Zuvor hatten im Mai von einer ähnlichen Maßnahme nur wenige der Journalisten profitiert, für die sie nach offiziellen Angaben eigentlich gedacht war. Der Grund hierfür bestand darin, dass nur rechtskräftig verurteilte Journalisten begnadigt worden waren, gegen die meisten aber noch Berufungsverfahren liefen, bis zu deren Ausgang sie sich auf freiem Fuß befanden.

(Amnesty International, Jahresbericht 2007)

Berichtsjahr 2005

Journalisten, zivilgesellschaftlich engagierte Personen und Regierungskritiker waren Schikanen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt und in steter Gefahr, in Haft genommen zu werden.

Auf Journalisten wurde weiterhin massiver Druck ausgeübt. Zahlreiche Journalisten, die Vertreter des Staates und der Sicherheitskräfte kritisiert oder über Menschenrechtsverstöße und Korruptionsvorwürfe berichtet hatten, sahen sich mit Verleumdungsklagen konfrontiert, die häufig von staatlichen Funktionsträgern angestrengt wurden. Mindestens 18 Journalisten wurden aufgrund von Verleumdungsklagen zu Haftstrafen verurteilt, andere erhielten Bewährungs- und Geldstrafen. Infolge noch anhängiger Berufungsverfahren befanden sich die meisten von ihnen Ende des Berichtszeitraums in Freiheit.

Mohamed Benchicou, der frühere Herausgeber der französischsprachigen Tageszeitung "Le Matin", blieb weiterhin in Haft. Ein Gericht hatte ihn im Juni 2004 wegen Verstoßes gegen Devisenbestimmungen zu zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilt. In einer Reihe von Verleumdungsprozessen wurden weitere Gefängnisstrafen sowie hohe Geldstrafen gegen ihn verhängt, gegen die jedoch noch Berufungsverfahren anhängig waren.

(Amnesty International, Jahresbericht 2006)

Berichtsjahr 2004

Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und andere Personen, die Repräsentanten des Staates kritisierten, liefen Gefahr, festgenommen und inhaftiert zu werden.

Die Zahl von Verfahren gegen Journalisten und Herausgeber von Zeitungen stieg erheblich an, was als Versuch der Regierung gewertet wurde, eine negative Berichterstattung in der unabhängigen Presse zu unterdrücken. Vor allem gegen Journalisten, die über Korruptionsvorwürfe berichtet oder Vertreter des Staates und der Sicherheitskräfte öffentlich kritisiert hatten, wurde vielfach Verleumdungsklage erhoben. Einige wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt und inhaftiert, andere erhielten Bewährungsstrafen. Wieder andere wurden zwar verurteilt, blieben aber bis zum Abschluss ihres Berufungsverfahrens vorläufig auf freiem Fuß.

Mehrere Zeitungen wurden auf unbestimmte Zeit verboten. Die offizielle Begründung dafür lautete, dass sie staatseigenen Druckereien Geld schuldeten. Im Juni verboten die Behörden auf unbestimmte Zeit den Betrieb des Büros des arabischen Fernsehsenders Al-Jazeera in Algier, offenbar eine Reaktion auf dessen kritische Berichterstattung. Weder Al-Jazeera noch irgendeine der betroffenen Zeitungen konnten bis Ende des Berichtsjahres ihre Arbeit wieder aufnehmen.

Hafnaoui Ghoul, ein Verfechter der Menschenrechte, Journalist und Sprecher einer inoffiziellen politischen Gruppierung, der Bewegung der Bürger des Südens, wurde im Mai in der Provinz Djelfa verhaftet und in mehreren Gerichtsverhandlungen zu insgesamt acht Monaten Haft verurteilt. Die meisten dieser Verfahren waren von lokalen Regierungsvertretern wegen Verleumdung gegen ihn angestrengt worden, nachdem er Vorwürfe über Folterungen, Misswirtschaft der öffentlichen Hand und Korruption publik gemacht hatte. Im Oktober sprach ihn ein Gericht von der Anklage der Mitgliedschaft in einer nicht genehmigten Organisation frei, jedoch wurden neun weitere Angeklagte im gleichen Verfahren zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und acht Monaten verurteilt. Im November kam Hafnaoui Ghoul nach nationalen und internationalen Protesten aus der Haft frei.

(Amnesty International, Jahresbericht 2005)

Berichtsjahr 2003

Im November 2003 wurde Hasa Bouras, Journalist einer Lokalzeitung in der Provinz El-Bayadh, der örtliche Beamte der Korruption bezichtigt hatte, festgenommen und fast einen Monat lang in Haft gehalten. Ein Gericht befand ihn der Verleumdung schuldig und verurteilte ihn zu zwei Jahren Freiheitsentzug und einer Geldstrafe. Außerdem verhängte es gegen ihn ein fünfjähriges Berufsverbot. Im Berufungsverfahren im Dezember wurde lediglich die Geldstrafe aufrechterhalten, ihm allerdings zusätzlich auferlegt, die Kläger finanziell zu entschädigen.

Im Juli 2003 wurden mehrere ausländische Journalisten aus Algerien ausgewiesen. Dies geschah nach der Freilassung der beiden ehemaligen Anführer der verbotenen Islamistischen Heilsfront (Front Islamique du Salut – FIS), Abassi Madani und Ali Benhadj. Die Ausweisungen verfolgten den Zweck, die Berichterstattung in den internationalen Medien über die Freilassungen in Grenzen zu halten. Abassi Madani und Ali Benhadj waren 1992 nach einem unfairen Gerichtsverfahren zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Ihre Festnahme war nach dem Abbruch der ersten Mehrparteienwahlen in Algerien und dem Verbot der FIS erfolgt, die die Wahlen vermutlich gewonnen hätte. Bei ihrer Freilassung legte der Militärstaatsanwalt beiden Männern Einschränkungen ihrer bürgerlichen und politischen Rechte auf, offenbar ohne richterliche Verfügung.

(Amnesty International, Jahresbericht 2004)

Algerien (Jahresberichte Amnesty International) - www.amnesty.de




Weitere Informationen


Zum Tod des algerischen Autors Hamid Skif (03/2011) - de.qantara.de

Hamid Skif: Pressefreiheit in der arabischen Welt (06/2010) - de.qantara.de

Hamid Skif: Funken ins Pulverfass - Filme in Cannes (05/2010) - de.qantara.de

Algerien-Kenner: Keine Hoffnung auf Veränderung (04/2009) - www.dradio.de

10 Jahre Präsident Bouteflika: Die Menschenrechtslage in Algerien (03/2009) - www.amnesty.de

Porträt Mohammed Sifaoui: Kritik am radikalen Islam (02/2008) - de.qantara.de

Hamid Skif: "Geografie der Angst" (09/2007) - de.qantara.de

Hamid Skif: Algerien (02/2006) - www.afrikaroman.de

Europäisches Parlament zur Pressefreiheit in Algerien (06/2005) - www.algeria-watch.org

Pressefreiheit im Maghreb: Zwischen Zensur und Gefängnis (05/2005) - de.qantara.de

Zensur in Algerien: Das Ende der Pressefreiheit? (09/2004) - de.qantara.de

Hamid Skif: Überlebt (06/2003) - www.amnesty.de



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