Karlsruhe stärkt Pressefreiheit
Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunsten
des Schutzes von Journalisten und ihren Informanten
In ihrem Grundsatzurteil erklärte das Gericht Durchsuchungen und
Beschlagnahmen bei Journalisten und in Redaktionen für verfassungswidrig
und gab damit der Beschwerde des Chefredakteurs von "Cicero" Recht.
Das Gericht betonte dabei, dass solche Polizeiaktionen nicht dem Zwecke
dienen dürften, "undichte Stellen" in einer Behörde auszumachen.
Allein die Veröffentlichung eines Geheimdokumentes rechtfertige weder
die Durchsuchung einer Redaktion oder Wohnung, noch die Beschlagnahme
von Unterlagen. Gleichzeitig stellten die Richter wiederum fest, Journalisten,
die vertrauliche Informationen publizierten, seien "nicht von der Strafbarkeit
wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen ausgenommen",
was sich wie ein Widerspruch zu dem vorliegenden Urteil lesen ließe.
(j.z., nach dpa vom 28.02.2007)
ROG begrüßt Cicero-Urteil, fordert weitere Schritte (02/2007) -
www.reporter-ohne-grenzen.de
Cicero-Urteil: Sieg für die Pressefreiheit (02/2007) -
www.djv.de
Journalisten im Visier des Staates (02/2007) -
www.dradio.de
Zeit zur Erinnerung: Das "Cicero"-Urteil stärkt die Pressefreiheit (02/2007) -
www.dradio.de
Pressefreiheit gegen Staatsgeheimnis (02/2007) -
www.dradio.de
Investigativer Journalismus muss vor Kriminalisierung
geschützt werden
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Pressefreiheit mit Spannung erwartet
Der "Deutsche Journalisten-Verband" (DJV) erwartet, ebenso
wie "Reporter ohne Grenzen" (ROG), mit dem Karlsruher Urteil
am 27. Februar ein klares Votum für die Pressefreiheit; mit den
Worten seines Bundesvorsitzenden Michael Konken:
"Nur ein eindeutiges und unmissverständliches Urteil kann den
fortwährenden Verstößen gegen die Freiheit der Berichterstattung
ein Ende setzen."
Ausgangspunkt für die jetzt anstehende Entscheidung war die
"Cicero-Affaire", die staatsanwaltschaftlich angeordnete
Durchsuchung von Redaktionsräumen und Büros für die Zeitschrift
arbeitender Redakteure und die Beschlagnahme von Unterlagen im
September vorigen Jahres. Eine anschließend erhobene Anklage
wurde später wieder fallen gelassen. Der Chefredakteur Wolfram
Weimer hat gegen die Durchsuchungen Verfassungsbeschwerde
eingelegt. Darüber hat Karlsruhe nun zu entscheiden.
"Um Beihilfe zum Geheimnisverrat" geht es auch bei den Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft Hamburg seit Ende Januar gegen drei Stern-Redakteure
und einen Journalisten der "Financial Times Deutschland".
Von beiden Organisationen, DJV und ROG, wird die Einstellung der
Ermittlungen verlangt. "Die Suche nach Lecks in den Reihen von
Behörden und Geheimdiensten darf nicht zu Lasten des Quellenschutzes
gehen", heißt es in etwa gleichlautenden Erklärungen. Nur so könnten
die Medien ihre unverzichtbare Kontrollfunktion ausüben und das
öffentliche Interesse an Aufklärung ungehindert bedient werden.
"Unabhängige und aufklärende Berichterstattung ist nur dann möglich,
wenn vertraulich zugeleitet Informationen straffrei an die Öffentlichkeit
gebracht werden können", so "Reporter ohne Grenzen". Die anstehende
Entscheidung in Karlsruhe ist deshalb auch von Bedeutung hinsichtlich
der Erwartung, dass
§ 353b des Strafprozessbuches im Interesse des
Schutzes für journalistische Recherchen nicht mehr auf Journalisten
angewandt werden darf, wie es Gesetzentwürfe von FDP und
Bündnis 90/Die Grünen schon länger vorsehen.
Der "Deutsche Journalisten-Verband" hat zahlreiche Fälle von Durchsuchungen
und Beschlagnahmen in deutschen Redaktionen seit den 80er Jahren
aufgelistet (s.u.).
(j.z., 24.02.2007)
Cicero-Urteil: Pressefreiheit muss siegen (02/2007) -
www.djv.de
ROG hofft auf Cicero-Urteil im Sinne der Pressefreiheit (02/2007) -
www.reporter-ohne-grenzen.de
Pressefreiheit - ein kostbares Gut
Nicht ungefährdet auch bei uns
Kein Vergleich zu den Ländern mit rigiden Pressegesetzen und repressiven
Praktiken verschiedenster Art - aber in jüngster Zeit nimmt auch im "freien
Westen" in bestimmten Fällen der Druck auf Journalisten zu, wenn sie
unwillkommene Nachrichten verbreiten, ihre Informanten oder Quellen
preisgeben wollen. Einige Fälle dieser Art gab es schon in Frankreich, auch in Kanada
und in USA. Dort wurde aus diesem Grund eine Journalistin sogar in
Beugehaft genommen, was heftige internationaler Proteste vor allem von
Journalistenorganisationen hervorrief.
Deshalb ist auch in demokratischen Staaten keine bequeme Sorglosigkeit
angebracht. Abgesehen von einem feingewobenen Netz von Beeinflussungen
der verschiedensten Art, die Auswahl und Gewichtung von Nachrichten
mitbestimmen können, ist auch die Fülle der heute global zugänglichen
Berichterstattung ein Problem für den verantwortlichen Redakteur, den Überblick
nicht zu verlieren und, nicht frei von subjektiven Auffassungen und vielleicht
auch anderen persönlichen Faktoren, seine Wahl zu treffen.
Der Fall Cicero
Als ein gewisses Alarmsignal wirkte in diesem Frühjahr in der Bundesrepublik
der "Fall Cicero". Nach Durchsuchung der Redaktionsräume dieser Zeitschrift
erhob die Staatsanwaltschaft Potsdam Anklage gegen einen Autor und einen
Journalisten wegen Zitaten aus einem als geheim eingestuften Bereich des
Bundeskriminalamtes über den Terroristen Abu Mussab Al Sarkawi. Nach
Meinung von
Reporter ohne Grenzen zeige der Vorfall, dass investigativer
Journalismus auch in Deutschland zum juristischen Risiko geworden sei.
Das mit Beihilfe zum Geheimnisverrat begründete Vorgehen der Justiz hebele
das Zeugnisverweigerungsrecht aus.
Die Bundestagsfraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben
Gesetzentwürfe für eine Stärkung des Schutzes von Journalisten und
Informanten vorgelegt.
(j.z., 04.05.2006)
Protest gegen BKA-Ermittlungspraxis im Falle "Cicero" (09/2005) -
www.pen-deutschland.de
Weitere Informationen
Pressefreiheit in Deutschland (05/2007) -
www.goethe.de
Online-Durchsuchungen: DJV fordert vollständige Aufklärung (04/2007) -
www.djv.de
Telekommunikationsüberwachung: Protest gegen Kabinettsbeschluss (04/2007) -
www.djv.de
Bundesregierung kritisiert BND (05/2006) -
Die BND-Affäre
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