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Maryam Hosseinkhah |
Inhaftierte Frauenrechtlerin
im Evin-Gefängnis aktiv
Erstaunliche Nachricht aus Iran lässt Fragen offen
Inspektorin des Evin-Gefängnisses lobt die Frauenrechtlerin für ihre Aktivitäten während ihres
Gefängnisaufenthaltes und für ihre Empfehlungen zur Verbesserung der Haftbedingungen für Frauen.
Über die kürzlich freigelassene Journalistin und Frauenrechtlerin
Maryam Hosseinkhah
berichteten Vertreterinnen der iranischen "Kampagne für Gleichberechtigung" wie folgt: Die Inspektorin
der Wärterinnen in der Frauenabteilung des Evin-Gefängnisses habe erklärt, die Anwesenheit
von Frauenrechtlerinnen wie Maryam Hosseinkhah im Evin-Gefängnis sei ein Segen für die
weiblichen Gefangenen, und bat sie, deren Empfehlungen für die Verbesserung der
Haftbedingungen im Evin-Gefängnis weiterzuleiten.
Der erstaunte Beobachter von außen fragt sich, wie er verstehen soll, dass eine gewiss
staatlich eingesetzte Funktionärin oder Beamtin einer in Iran durchaus nicht "beliebten" Initiative
nahe legt, Empfehlungen einer vor Kurzem noch der "Antiregierungspropaganda" und der
Verbreitung von Lügen beschuldigten Person zur Verbesserung des Strafvollzugs "weiterzuleiten".
Wohin? An wen?
Maryam Hosseinkhah ist während ihres Gefängnisaufenthaltes vom 18. November 2007 bis zum
2. Januar 2008 erstaunlich aktiv gewesen. Wie das möglich war, lässt ebenfalls Fragen offen.
Näheres dazu unter den weiteren Links (s.u.).
Eigener Bericht (zi, 25.01.2008)
Maryam Hosseinkhah wurde entlassen (01/2008) -
www.amnesty.de
Zur Website "Change for Equality" -
www.we-change.org
Verfechterinnen von Frauenrechten im Gefängnis
Forderungen nach Frauenrechten richtet sich gegen die Islamische Republik
Seit Übernahme des Präsidentenamtes durch Mahmud Ahmadinejad wird erwartet, dass Äußeres und Auftreten
aller Iranerinnen und Iraner den islamischen Vorstellungen entspricht. Im April 2007 setzte eine Kampagne
gegen Frauen ein, die sich "unangemessen" verhalten - unter anderem durch ihre "westliche" Art der Kleidung.
Iranerinnen, die Frauenrechte fordern, geraten ins Visier der Justiz.
Reporter ohne Grenzen sehen einen Zusammenhang zwischen einer neuerlichen Ausweitung der Kampagne
und dem verschärften Vorgehen gegen Internetnutzer. Opfer dieses Vorgehens sind in jüngster Zeit die
Internet-Dissidentinnen
Maryam Hosseinkhah und
Jelveh Javaheri, die am 18. November
und
1. Dezember 2007 festgenommen wurden und im berüchtigten Evin-Gefängnis festgehalten werden.
Sie hatten sich mit der "Kampagne für Gleichberechtigung" online für Frauenrechte im Iran eingesetzt. Angeblich sollen die Behörden ihnen für
überhöhte Kautionsforderungen die Freilassung angeboten haben.
Maryam Hosseinkhah und Jelveh Javaheri sind frei
Wie "Reporters Without Borders" am 3. Januar 2008 berichtete, sind die beiden Internet-Dissidentinnen Maryam Hosseinkhah
und Jelveh Javaheri inzwischen aus der Haft entlassen worden. Sie hatten über einen Monat im Evin-Gefängnis von Teheran
eingesessen.
Für ihre Freilassung wurde jeweils ein Lösegeld von umgerechnet 4.500 Euro gezahlt. Ursprünglich hatte die Behörde offenbar die stattliche
Summe von je 95.000 Euro verlangt.
Auch Amnesty International hatte sich mit Eilaktionen für die Freilassung der beiden Frauenrechtlerinnen eingesetzt.
(zi, 22.12.2007, aktualisiert rg,13.01.2008)
Quellen: Amnesty International vom 19.11., 03.12.2007 und 21.01.2008,
Reporters Without Borders vom 03.01.2008
Jelveh Javaheri wurde entlassen (01/2008) -
www.amnesty.de
Maryam Hosseinkhah wurde entlassen (11/2007) -
www.amnesty.de
Zur englischen Website "Change for Equality" -
www.we-change.org
Tod der iranisch-kanadischen Fotografin Zarah Kazemi
vor vier Jahren
Hoffnung auf Wiederaufnahme zur Aufklärung des spektakulären Falles?
Der Fall erregte internationales Aufsehen.
Zarah Kazemi war nach schweren Misshandlungen im berüchtigten Teheraner
Evin-Gefängnis gestorben. Die Behörden hatten zunächst einen unglücklichen
Sturz als Todesursache vorgeschützt. Dann kam nach und nach die Wahrheit ans Tageslicht. Die Frau
war bei Verhören schwer geschlagen worden und starb am 10. Juli 2003 an Gehirnblutungen.
Die 54-jährige Zarah Kazemi war am 23. Juni 2003 vor dem Evin-Gefängnis nördlich von Teheran festgenommen worden, als sie Angehörige
von Gefängnisinsassen fotografierte. Die Aufklärung ihres Todes wurde massiv behindert. Schließlich machte die Staatsanwaltschaft den
Geheimdienst-Offizier Reza Aghdam Ahmadi für den Tod Frau Kazemis verantwortlich. Er wurde im Juli 2004 freigesprochen. Im November
2005 wurde der Freispruch von einem Berufungsgericht bestätigt und eine Neuverhandlung des Falles gefordert, was immer das bedeutete.
Die Anwälte der Familie Kazemi haben nun am 2. Juni 2007 einen Antrag auf Berufung gestellt, über den der Oberste Gerichtshof
in Teheran diese Woche entscheidet. Man hofft wegen der Internationalität des Falles auf die Genehmigung des neuen
Verfahrens als letzte Chance, doch noch Licht in das Dunkel zu bringen, das immer noch um den Tod der Fotografin herrscht.
(j.z., 15.07.2007)
Quelle: Reporter ohne Grenzen vom 10.07.2007
Vier Jahre nach Tod Zarah Kazemis in Haft ... (07/2007) -
www.reporter-ohne-grenzen.de
Aktion für die iranischen Frauen geht weiter
Amnesty International unterstützt die Initiative für gesetzlich verankerte Gleichberechtigung
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Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi |
Nach wie vor befürworten die internationale Sekretärin unserer Organisation Irene Khan
und die deutsche Amnesty-Generalsekretärin Barbara Lochbihler die Initiative "Eine Million
Unterschriften ...". Sie treten gemeinsam mit der Mitinitiatorin der Kampagne und
Friedensnobelpreisträgerin 2003, der Rechtsanwältin und Frauenrechtsaktivistin
Shirin Ebadi, für die Gleichberechtigung der iranischen Frauen ein und rufen zu
möglichst zahlreicher Beteiligung auch außerhalb des Landes auf.
Zur Online-Petition führt auch ein Link auf unserer Homepage (siehe unten).
Wir machen darauf aufmerksam, dass es hierbei, wie generell bei Initiativen von Menschenrechtsaktivisten,
prinzipiell auch um das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geht, das unsere Gruppe
explizit vertritt.
Bei der Forderung zur Änderung bestehender Gesetze, die die Stellung der Frau in der
Gesellschaft regeln, geht es den Aktivistinnen insbesondere um die Neuregelung des
Scheidungs- und des Sorgerechtes sowie um die Abschaffung der Polygamie.
Irene Khan: "Anstatt friedliche Demonstranten festzunehmen, sollten die iranischen
Behörden die Forderung nach Gleichberechtigung von Frauen ernst nehmen und in der
Verfassung verankern."
Die iranischen Behörden haben in den vergangenen Wochen
mehrfach Protestveranstaltungen aufgelöst und dabei zahlreiche Frauen verhaftet.
(j.z., 14.05.2007)
Kampagne iranischer Frauenaktivistinnen:
"Eine Million Unterschriften"
Nach Reiseverboten für Journalistinnen und Frauenrechtlerinnen und unterdrückten Demonstrationen,
haben die ihre Rechte einfordernden Frauen im Iran eine Internet-Petition aufgelegt, für die sie
international eine Million Unterzeichner gewinnen wollen (siehe www.we-change.org).
(rg, 08.03.2007, aktualisiert 29.04.2007)
Zur Internet-Petition "Eine Million Unterschriften"
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1 Million Signature Campaign: Zur englischen Webseite der Kampagne -
www.we-change.org
1 Million Signature Campaign: Berichte in deutscher Übersetzung -
www.campaign4equality.info
Kampagne "Eine Million Unterschriften": Jede Stimme zählt (02/2009) -
www.amnesty.de
AI unterstützt Kampagne iranischer Frauenaktivistinnen (03/2007) -
www.amnesty.de
Die Gruppe wünscht Frauenrechtlerinnen
im Iran Erfolg und erklärt sich
mit ihnen solidarisch
Zur Unterzeichnung der Online-Petition der iranischen Frauenrechtsbewegung erklärte Josef Zimmermann, Sprecher
der Amnesty-Themengruppe "Verfolgte AutorInnen und JournalistInnen / Für Meinungsfreiheit",
seine entschiedene Solidarität und wünschte den Frauenrechtsverteidigerinnen im Namen der Gruppe Erfolge
in ihrem Einsatz für gleiche Rechte der iranischen Frauen in allen Lebensbereichen, öffentlich wie privat
und beruflich.
Die Amnesty-Gruppe werde die hoffentlich in die richtige Richtung vorangehende Entwicklung weiterhin aufmerksam
verfolgen. Die Islamische Republik Iran müsse sich dazu an den internationalen Standards
hinsichtlich der Frauenrechte orientieren und sich nach den Verpflichtungen richten,
die sich aus den Menschenrechten herleiten.
(j.z., 08.03.2007)
Zeitungsherausgeberin Mahboubeh Abbasgholizadeh und Rechtsanwältin Shadi Sadr gegen Kaution freigelassen
Unbekannt, ob die Frauen unter Anklage gestellt worden sind
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Mahboubeh Abbasgholizadeh |
Die beiden gewaltlosen politischen Gefangenen Mahboubeh Abbasgholizadeh (Zeitungsherausgeberin) und Shadi Sadr
(Rechtsanwältin) wurden am 19. März 2007 gegen eine Kaution in Höhe von umgerechnet 160.000 Euro freigelassen.
Es wird erwartet, dass die beiden Frauen später vor Gericht gestellt werden ? möglicherweise wegen "Störung der
öffentlichen Ordnung" und "Handlungen gegen die nationale Sicherheit". Allerdings liegen Amnesty International
derzeit keine Informationen darüber vor, ob die Frauen unter Anklage gestellt worden sind. Mahboubeh Abbasgholizadeh
und Shadi Sadr waren zwischen dem 6. und 15. März 2007 in Einzelhaft gehalten worden.
Am 15. März 2007 schlossen Vertreter des Revolutionsgericht das von Shadi Sadr gegründete Rechtsberatungszentrum
für Frauen "Raahi" und das von Mahboubeh Abbasgholizadeh gegründete regierungsunabhängige Schulungszentrum
für die Stärkung der Zivilgesellschaft. Die Behördenvertreter sollen die Einrichtungen besichtigt und
Fotos gemacht haben. Dann verschlossen und versiegelten sie die Büros. Eine weitere nichtstaatliche Organisation
namens "Koneshgaran-e Davtalab" wurde ebenfalls am 15. März 2007 auf behördliche Anordnung geschlossen. Der
Direktor dieser Organisation, Dr. Sohrab Razzaghi, wurde mehrere Stunden von Sicherheitsbeamten verhört.
Zudem konfiszierten die Behörden persönliche Gegenstände aus seiner Wohnung.
Die beiden Frauen gehörten zu einer Gruppe von insgesamt 33 Frauen, die am 4. März 2007 bei einer
Protestkundgebung in Teheran festgenommen worden waren. Zwischen dem 6. und 8. März 2007 wurden 31 der Frauen
ohne Anklageerhebung freigelassen, die Journalistin Zhila Bani Ya'qoub wurde am 9. März 2007 gegen Kaution aus der Haft entlassen.
Allerdings könnten später noch Anklagen gegen die Frauen erhoben werden. Nach Angaben
einiger der freigelassenen Frauen waren sie in feuchten kalten Zellen ohne Toiletten untergebracht. Die Gefangenen
mussten offenbar auf dem Boden schlafen und sich die wenigen vorhandenen Decken teilen. Zudem verband man ihnen
Berichten zufolge die Augen, und sie wurden nachts von Sicherheitskräften durch Dauerverhöre am Schlafen gehindert.
Munusamy Parameshawary war vier Monate lang ohne Anklageerhebung von Angehörigen der Anti-Terroreinheit
"Terrorist Investigation Division" (TID) in Gewahrsam gehalten worden. Am 26. Januar 2007 legte sie
Rechtsmittel gegen ihre Festnahme und Inhaftierung auf Grundlage des Anti-Terrorgesetzes
"Prevention of Terrorism Act" (PTA) ein und machte geltend, dass ihre Inhaftierung rechtswidrig sei und
eine Verletzung ihrer grundlegenden Rechte darstelle. Daraufhin verfügte der Oberste Gerichtshof
am 21. März 2007 die Freilassung der Journalistin.
Die friedliche Demonstration, die zur Festnahme der 33 Frauen führte, richtete sich gegen ein Gerichtsverfahren gegen
fünf Frauenrechtlerinnen (Fariba Davoodi Mohajer, Shahla Entesari, Noushin Ahmadi Khorassani, Parvin Ardalan und
Sussan Tahmasebi) vor der 6. Abteilung des Revolutionsgerichts von Teheran. Die fünf Frauen stehen im Zusammenhang
mit einer ebenfalls friedlichen Protestkundgebung vom Juni 2006 vor Gericht. Shadi Sadr ist die Rechtsanwältin einer
der fünf Frauen.
(Amnesty International, März 2007)
Mahboubeh Abbasgholizadeh und Shadi Sadr freigelassen (03/2007) -
www.amnesty.de
Journalistin Zhila Bani Ya'qoub frei (03/2007) -
www.amnesty.de
Anhaltende Einschüchterung und Bedrohung von Journalistinnen und Frauenrechtlerinnen im Iran
Teilnahme an einem Workshop in Indien verhindert
Fünfzehn Journalistinnen, die an einem Workshop in Indien teilnehmen wollten,
erhielten am 26. Januar Ausreiseverbot und wurden sämtlich verhaftet.
Den Workshop veranstaltet die in den Niederlanden niedergelassene
persischsprachige Nachrichtenagentur Sharad News. Nach stundenlangen
Verhören wurden 13 der festgenommenen Frauen wieder freigelassen.
Die restlichen drei Festgenommenen, Farnaz Seyfi, 23, freiberufliche
Journalistin, die vor allem über Frauenrechtsfragen und für die Website
Zanestan (www.herlandmag.com) schreibt (- eigener Weblog unter
www.farnaaz.com -), Mansoureh Shojaie, 48, und Tala´at Taghiniya, 61,
über 30 Jahre in der Frauenrechtsbewegung aktiv, wurden 24 Stunden
im Evin-Gefängnis festgehalten. Berichten zufolge droht ihnen im April
ein Verfahren wegen "Handlungen gegen die Staatssicherheit". Ihre
Wohnungen wurden von Geheimdienstbeamten durchsucht, persönliches
Eigentum, einschließlich PCs und Dokumenten beschlagnahmt. Seit ihrer
Freilassung dürfen sie ihren Beruf nicht ausüben.
Amnesty International fordert die iranischen Behörden auf, die Anklagen
gegen die drei Journalistinnen fallen zu lassen. Sollten sie allein wegen
der Ausübung ihres Rechtes auf freie Meinungsäußerung verurteilt werden,
wird die Menschenrechtsorganisation sie zu politischen Gefangenen erklären
und ihre unverzügliche, bedingungslose Freilassung fordern.
Behörden reagieren mit Ausreiseverboten und Verhaftungen
System- und gesellschaftskritische, um ihre Unabhängigkeit bemühte
Journalistinnen und Journalisten werden von Auslandsreisen abgehalten
oder nach ihrer Rückkehr verhört und bedroht. So wurde eine Gruppe von
20 Journalisten, die im November 2006 an einem Weiterbildungsseminar
in den Niederlanden teilgenommen hatten, bei ihrer Rückkehr festgenommen
und drei Stunden lang einem Verhör durch Sicherheitsbeamten unterzogen,
bevor man sie wieder freiließ.
Ali Frarahbakhsh, Journalist bei den inzwischen verbotenen Tageszeitungen
Yas-e No und
Shjarq, wurde am 27. November 2006 nach seiner Rückkehr
von einer Medienkonferenz in Thailand festgenommen. Er wird Berichten zufolge
in der Sektion 209 des Evin-Gefängnisses festgehalten.
Auch Inlandsreisen können untersagt werden.
Diese Vorkommnisse stehen in Widerspruch zu Artikel 19 des Internationalen
Vertrages über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Einhaltung sich
die iranische Regierung verpflichtet hat. Amnesty International ruft die
iranische Regierung auf, alle rechtlichen, administrativen und sonstigen
Maßnahmen zur Durchsetzung und Sicherung der auf der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte beruhenden Freiheiten und Rechte zu ergreifen.
(j.z., Februar 2007)
Quelle: Amnesty International Bericht vom 07.02.2007
Weitere Informationen
Frauenaktivistinnen: Die neue Welle der Einschüchterung und ... (11/2009) -
www.amnesty.de
Shadi Sadr: Das Fenster zum Iran muss offen bleiben! (10/2009) -
de.qantara.de
Haleh Esfandiari: Tehran's Self-Fulfilling Paranoia (08/2009) -
www.washingtonpost.com
Parastou Forouhar: Kunst als politische Waffe (07/2009) -
de.qantara.de
Shadi Sadr: Rechtsanwältin und Journalistin freigelassen (07/2009) -
www.amnesty.de
Frauenrechte im Iran: Khomeinis Töchter (06/2009) -
de.qantara.de
Frauenbewegung im Visier der iranischen Behörden (09/2008) -
www.amnesty.de
Sharnush Parsipur: Das Jahr 1989 - Khomeini, Beethoven und ... (02/2009) -
www.tagesspiegel.de
"Unterstützen, nicht unterdrücken": Frauenbewegung begehrt auf (04/2008) -
www.amnesty.de
Nasrin Bassiri, Publizistin: "Da sehe ich eine weiße Flagge" (02/2006) -
www.dradio.de
Shirin Ebadi: "Das Gewissen des Irans" (12/2003) -
www.amnesty.de
Roshanak Daryoush, Schriftstellerin: Schreiben unter Lebensgefahr (11/2003) -
www.dw-world.de
Shirin Ebadi: Hoffnungsträgerin für demokratischen Wandel (10/2003) -
de.qantara.de
Shirin Ebadi: Ein Porträt (10/2003) -
www.dw-world.de
Steinigung - ein Zeugenbericht aus dem Iran (2000) -
www.igfm.de
Eine Bahai berichtet: Wie der Iran Andersgläubige verfolgt und ... (11/1997) -
www.berlinonline.de
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