Unterbindung freier Berichterstattung in Marokko
In diesem Jahr bereits zahlreiche Journalisten verhaftet und angeklagt
Nachdem
Reporter ohne Grenzen (ROG) in ihrem jüngsten Jahresbericht Marokko noch durchaus einige
Fortschritte in Sachen Meinungsfreiheit bescheinigt hatte, geraten unabhängige, kritische
Journalisten wieder vermehrt unter Druck; es drohen Gefängnishaft und horrende Geldstrafen.
Immer wieder kommt es auch zu Zwangsschließungen von Zeitungen und zur Beschlagnahme kritischer
Publikationen von der Druckerei weg.
So erhielt der Herausgeber der unabhängigen Zeitung
Al Watan al An Abderrahim Ariri
eine sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung und eine Geldbuße, während der Mitarbeiter
des Blattes
Mustafa Hurmatallah eine achtmonatige Gefängnishaft antreten musste. Beide wurden nach Erscheinen
eines Dossiers in ihrer Zeitung zu "Geheimberichten über den Alarmzustand in Marokko" wegen
"Hehlerei und auf kriminellen Wegen erhaltenen Dokumenten" angeklagt.
Die beiden Verfasser
wollten in ihrem Beitrag die aktuelle Bedrohungslage analysieren und die Notwendigkeit
allgemeiner Achtsamkeit unterstreichen. Nach Meinung ihrer Anwälte hatte der Beitrag nichts
enthalten, was auf andere Weise nicht schon bekannt geworden wäre. Sie hätten einen Freispruch
erwartet, die angebliche Schuld sei auf der Grundlage des Pressegesetzes nicht zu rechtfertigen.
Bedeutet die neuerliche Nervosität
der Behörden einen Rückschritt in punkto Pressefreiheit?
Geht es wirklich um "Geheimnisverrat an potentielle Terroristen", wie man es auch den beiden
Journalisten vorgeworfen hat? Die hohe Haftstrafe ist auch
Reporter ohne Grenzen unverständlich.
Die Journalistenorganisation hatte zuvor schon die verlängerte Untersuchungshaft kritisiert und
einen eigenen Prozessbeobachter nach Casablanca geschickt.
Viele Marokkaner meinten, die
Unterdrückungswelle habe mit der Parlamentswahl am 7. September 2007 zu tun gehabt, aber der Druck auf
unabhängige Medien und deren Mitarbeiter hat schon länger zugenommen, und es gibt Indizien,
dass womöglich die islamistische Gefahr für diese erneuten Konflikte als Begründung herhalten
muss.
(schl./zi, 10.09.2007)
Quelle: Martina Sabra, Deutschlandfunk vom 03.09.2007
Kritische Journalisten nicht erwünscht (09/2007) -
www.dradio.de
ROG kritisiert Rückgang der Pressefreiheit vor ... (09/2007) -
www.reporter-ohne-grenzen.de
Einschränkungen von Meinungs- und Pressefreiheit
Aus den Jahresberichten von Amnesty International
Berichtsjahr 2005
Berichte sprachen von anhaltenden Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, vor allem
wenn es um Fragen der Monarchie und den Streit um die Westsahara ging. Mehrere Journalisten
unabhängiger Tageszeitungen und Zeitschriften wie zum Beispiel
Tel Quel wurden aufgrund entsprechender
Anschuldigungen zu Bewährungs- oder hohen Geldstrafen verurteilt. Zum ersten Mal überhaupt blockierten
die marokkanischen Behörden den Zugang zu den Internetseiten verschiedener internationaler
Vereinigungen, die für die Unabhängigkeit der Westsahara eintreten.
Gegen
Ali Lmrabet, einen Journalisten und ehemaligen gewaltlosen politischen Gefangenen, wurde im
April ein zehnjähriges Berufsverbot sowie eine hohe Geldstrafe verhängt, nachdem ein Gericht ihn für
schuldig befunden hatte, sowohl gegen das Strafgesetzbuch als auch gegen das Presserecht verstoßen
zu haben. Die Anklage stützte sich auf eine Reportage, die er verfasst hatte, nachdem er als erster
marokkanischer Journalist die Flüchtlingslager der Polisario-Front im Südwesten Algeriens besucht
hatte. Er erklärte, dass die dort lebenden Saharauis Flüchtlinge seien und nicht wie Gefangene
gehalten würden, wie die marokkanischen Behörden lange behauptet hatten. Wegen dieser Aussage wurde
Ali Lmrabet der Verleumdung des Sprechers einer marokkanischen Organisation angeklagt, die sich für
die "Freilassung" der in den Lagern lebenden Saharauis einsetzt.
(Amnesty International, Jahresbericht 2006)
Berichtsjahr 2004
Am 7. Januar begnadigte der König 33 Personen, unter ihnen politische Gefangene und gewaltlose
politische Gefangene. Zu ihnen zählten Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und islamistische
Aktivisten, darunter
Ali Lmrabet, ein marokkanischer Journalist, der im Juni 2003 zu drei Jahren Haft
verurteilt worden war, und Ali Salem Tamek, ein Menschenrechtsverteidiger aus der Westsahara, den man
im Oktober 2002 zu zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilt hatte.
Mindestens fünf ausländische Journalisten, die über die Situation in der Westsahara berichteten,
wurden ausgewiesen, offenbar als Teil eines Versuchs seitens der Behörden, eine unabhängige
Berichterstattung über das Territorium zu verhindern. Den Ausweisungen gingen keine richterlichen
Anordnungen voraus. Auch durften die Journalisten keine Gründe gegen ihre Ausweisung vorbringen oder
ihre Fälle von der Justiz überprüfen lassen.
Catherine Graciet und
Nadia Ferroukhi, eine französische Journalistin und eine französisch-algerische
Fotografin, wurden am 27. Januar an einer Straßensperre der Polizei von Männern in Zivilkleidung
festgenommen, als sie auf dem Weg in die Westsahara waren, um über die dortigen Lebensbedingungen
zu berichten. Man hielt sie über Nacht in einem Hotel fest und brachte sie dann nach Agadir, wo sie
dem Vernehmen nach von Polizisten in Zivil vernommen und anschließend gezwungen wurden, ein Flugzeug
nach Frankreich zu besteigen. Die beiden Frauen gaben an, ihnen sei zur Last gelegt worden, die
marokkanischen Behörden nicht davon in Kenntnis gesetzt zu haben, dass sie über die Westsahara
berichten wollten, ehe sie dorthin aufbrachen. Von offizieller Seite war zu vernehmen, dass man sie
des Landes verwiesen habe, weil gegen sie der Verdacht bestand, "Propaganda" zugunsten der
Polisario-Front zu betreiben. Außerdem seien bei ihnen »große Mengen an dokumentarischem Material«
gefunden worden, das die Position der Polisario-Front positiv darstelle.
(Amnesty International, Jahresbericht 2005)
Berichtsjahr 2003
Die Monarchie und der Status der Westsahara blieben für die öffentliche Diskussion sowie die Presse
verbotene Themen. Mehrere Personen, unter ihnen Journalisten und politische Aktivisten, wurden zu
Freiheitsstrafen verurteilt, nachdem sie gewaltfrei ihre Ansichten zu diesen Themen zum Ausdruck
gebracht hatten.
Der gewaltlose politische Gefangene
Ali Lmrabet, Herausgeber der beiden unabhängigen Zeitungen
Demain Magazine und
Doumane, wurde im Juni zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20.000
Dirham (etwa 2.000 US-Dollar) verurteilt und das Erscheinen seiner Zeitungen verboten. Ein Gericht
befand ihn für schuldig, "den König beleidigt", "die Monarchie untergraben" und "[Marokkos]
territoriale Integrität bedroht" zu haben. Die Vorwürfe beruhten auf mehreren Artikeln, Karikaturen
und einer Fotomontage, die in den Zeitungen erschienen waren.
In der Folge der Anschläge von Casablanca im Mai verurteilten Gerichte einige Journalisten unter
der Anklage, falsche Informationen verbreitet oder zu Gewalt angestachelt zu haben, zu bis zu
drei Jahren Haft, weil sie die Ansichten mutmaßlicher Islamisten veröffentlicht hatten.
(Amnesty International, Jahresbericht 2004)
Berichtsjahr 2002
Gegen Journalisten, die über kontroverse Themen berichteten, ergingen erneut Freiheitsstrafen.
Am 14. Februar setzte ein Berufungsgericht in Casablanca die Haftstrafen von drei beziehungsweise
zwei Monaten aus, zu denen die Journalisten
Aboubakr Jamai und
Ali Amar im März 2001 verurteilt
worden waren. Die beiden für das marokkanische Wochenmagazin
Le Journal Hebdomadaire tätigen
Medienvertreter waren im Zusammenhang mit einer Artikelserie angeklagt worden, in welcher sie dem
amtierenden Außenminister Mohamed Benaissa vorgeworfen hatten, in seiner Zeit als Botschafter in
den USA Gelder veruntreut zu haben.
Im Berufungsverfahren gegen
Ali Lmrabet, Herausgeber des marokkanischen Wochenmagazins
Demain Magazine, der im November 2001 zu vier Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden war,
fanden im Berichtszeitraum mehrere Anhörungen statt. Er stand im Zusammenhang mit einem Artikel
über die mögliche Veräußerung eines königlichen Palastes an ausländische Investoren wegen
"Verbreitung falscher Informationen" unter Anklage. Im Dezember 2002 wurde sein Berufungsverfahren
auf Oktober 2003 vertagt. Bis zur rechtskräftigen Urteilsverkündung befand sich Ali Lmrabet auf
freiem Fuß. Sollte er in Haft genommen werden, würde Amnesty International ihn als gewaltlosen
politischen Gefangenen betreuen.
(Amnesty International, Jahresbericht 2003)
Berichtsjahr 2001
Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiterhin eingeschränkt. Journalisten wurden für
Artikel bestraft, die die Behörden als Kritik empfanden. Ausländische Journalisten verwies man
des Landes, bestimmte Ausgaben ausländischer und marokkanischer Publikationen wurden verboten.
Gerichte verurteilten marokkanische Journalisten zu Gefängnisstrafen.
Am 1. März verurteilte ein Gericht in Casablanca die beiden Journalisten
Aboubakr Jamai und
’Ali ’Amar,
die für die marokkanische Wochenzeitung
Le Journal Hebdomadaire arbeiteten, zu drei- beziehungsweise
zweimonatigen Haftstrafen und einer Geldstrafe von 20.000 Dirham (circa 2.000 US-Dollar) sowie einer
zusätzlichen Schadensersatzleistung von zwei Millionen Dirham (circa 200.000 US-Dollar). Die beiden
Männer waren in Zusammenhang mit einer Artikelserie angeklagt worden, in der der amtierende
Außenminister beschuldigt wurde, während seiner Zeit als marokkanischer Botschafter in den USA
Ende der 90er Jahre Unterschlagungen begangen zu haben.
(Amnesty International, Jahresbericht 2002)
Berichtsjahr 2000
Die Veröffentlichung eines Artikels, in dem die politische Linke mit der Aufforderung zur
Ermordung des ehemaligen Königs Hassan II. im Jahr 1972 in Zusammenhang gebracht wurde, führte im
Dezember zum Verbot von drei überregionalen Zeitungen. Bereits in den Monaten zuvor hatten sich
sieben ausländische und marokkanische Zeitungen offenkundig aufgrund von Artikeln, die die
Unabhängigkeit der Westsahara befürwortet und die Monarchie kritisiert hatten,
Veröffentlichungsverboten ausgesetzt gesehen. Marokkanische Journalisten wurden wegen Verleumdung
eines Kabinettsmitglieds zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt und durften ihren Beruf
vorübergehend nicht ausüben. Ein ausländischer Journalist wurde ohne Angabe von Gründen des Landes
verwiesen.
(Amnesty International, Jahresbericht 2001)
Marokko (Amnesty International Jahresberichte) -
www.amnesty.de
Literaturnachrichten
Interview mit der marokkanischen Lyrikerin Siham Bouhlal (11/2010) -
de.qantara.de
Interview mit Tahar Ben Jelloun (08/2010) -
de.qantara.de
Literarisches Erbe von Mohamed Choukri: Zeit der Fehler (07/2010) -
de.qantara.de
18 Schriftsteller: Zeugnisse der Lähmung und Hoffnungslosigkeit (08/2009) -
de.qantara.de
Tahar Ben Jelloun: Exportware Mensch (01/2007) -
www.amnesty.de
Weitere Informationen
Arabische Blogs in der Krise (12/2009) -
www.dw-world.de
Menschenrechtsorganisation "Droits des Gens" (09/2009) -
de.qantara.de
Pressefreiheit: Zensur gegen Tabubrecher (08/2007) -
de.qantara.de
Zehn Jahre Berufsverbot für den Journalisten Ali Lmrabet (01/2006) -
www.dradio.de
Marokko: Wissen befreit (07/2005) -
www.amnesty.de
Pressefreiheit im Maghreb: Zwischen Zensur und Gefängnis (05/2005) -
de.qantara.de
Journalist Ali Lmrabet: Die späte Gnade des Monarchen (01/2004) -
de.qantara.de
Weitere Nachrichten und Berichte unter -
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