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Länderberichte, © Amnesty International Länderberichte
Marokko
Westsahara



 
Themengruppe 2907, Amnesty International
 


Marokko

Nationalflagge Königreich Marokko


Unterbindung freier Berichterstattung in Marokko

In diesem Jahr bereits zahlreiche Journalisten verhaftet und angeklagt

Nachdem Reporter ohne Grenzen (ROG) in ihrem jüngsten Jahresbericht Marokko noch durchaus einige Fortschritte in Sachen Meinungsfreiheit bescheinigt hatte, geraten unabhängige, kritische Journalisten wieder vermehrt unter Druck; es drohen Gefängnishaft und horrende Geldstrafen. Immer wieder kommt es auch zu Zwangsschließungen von Zeitungen und zur Beschlagnahme kritischer Publikationen von der Druckerei weg.

So erhielt der Herausgeber der unabhängigen Zeitung Al Watan al An Abderrahim Ariri eine sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung und eine Geldbuße, während der Mitarbeiter des Blattes Mustafa Hurmatallah eine achtmonatige Gefängnishaft antreten musste. Beide wurden nach Erscheinen eines Dossiers in ihrer Zeitung zu "Geheimberichten über den Alarmzustand in Marokko" wegen "Hehlerei und auf kriminellen Wegen erhaltenen Dokumenten" angeklagt.

Die beiden Verfasser wollten in ihrem Beitrag die aktuelle Bedrohungslage analysieren und die Notwendigkeit allgemeiner Achtsamkeit unterstreichen. Nach Meinung ihrer Anwälte hatte der Beitrag nichts enthalten, was auf andere Weise nicht schon bekannt geworden wäre. Sie hätten einen Freispruch erwartet, die angebliche Schuld sei auf der Grundlage des Pressegesetzes nicht zu rechtfertigen.

Bedeutet die neuerliche Nervosität
der Behörden einen Rückschritt in punkto Pressefreiheit?

Geht es wirklich um "Geheimnisverrat an potentielle Terroristen", wie man es auch den beiden Journalisten vorgeworfen hat? Die hohe Haftstrafe ist auch Reporter ohne Grenzen unverständlich. Die Journalistenorganisation hatte zuvor schon die verlängerte Untersuchungshaft kritisiert und einen eigenen Prozessbeobachter nach Casablanca geschickt.

Viele Marokkaner meinten, die Unterdrückungswelle habe mit der Parlamentswahl am 7. September 2007 zu tun gehabt, aber der Druck auf unabhängige Medien und deren Mitarbeiter hat schon länger zugenommen, und es gibt Indizien, dass womöglich die islamistische Gefahr für diese erneuten Konflikte als Begründung herhalten muss.

(schl./zi, 10.09.2007)

Quelle: Martina Sabra, Deutschlandfunk vom 03.09.2007

Kritische Journalisten nicht erwünscht (09/2007) - www.dradio.de

ROG kritisiert Rückgang der Pressefreiheit vor ... (09/2007) - www.reporter-ohne-grenzen.de




Einschränkungen von Meinungs- und Pressefreiheit

Aus den Jahresberichten von Amnesty International


Berichtsjahr 2005

Berichte sprachen von anhaltenden Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, vor allem wenn es um Fragen der Monarchie und den Streit um die Westsahara ging. Mehrere Journalisten unabhängiger Tageszeitungen und Zeitschriften wie zum Beispiel Tel Quel wurden aufgrund entsprechender Anschuldigungen zu Bewährungs- oder hohen Geldstrafen verurteilt. Zum ersten Mal überhaupt blockierten die marokkanischen Behörden den Zugang zu den Internetseiten verschiedener internationaler Vereinigungen, die für die Unabhängigkeit der Westsahara eintreten.

Gegen Ali Lmrabet, einen Journalisten und ehemaligen gewaltlosen politischen Gefangenen, wurde im April ein zehnjähriges Berufsverbot sowie eine hohe Geldstrafe verhängt, nachdem ein Gericht ihn für schuldig befunden hatte, sowohl gegen das Strafgesetzbuch als auch gegen das Presserecht verstoßen zu haben. Die Anklage stützte sich auf eine Reportage, die er verfasst hatte, nachdem er als erster marokkanischer Journalist die Flüchtlingslager der Polisario-Front im Südwesten Algeriens besucht hatte. Er erklärte, dass die dort lebenden Saharauis Flüchtlinge seien und nicht wie Gefangene gehalten würden, wie die marokkanischen Behörden lange behauptet hatten. Wegen dieser Aussage wurde Ali Lmrabet der Verleumdung des Sprechers einer marokkanischen Organisation angeklagt, die sich für die "Freilassung" der in den Lagern lebenden Saharauis einsetzt.

(Amnesty International, Jahresbericht 2006)

Berichtsjahr 2004

Am 7. Januar begnadigte der König 33 Personen, unter ihnen politische Gefangene und gewaltlose politische Gefangene. Zu ihnen zählten Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und islamistische Aktivisten, darunter Ali Lmrabet, ein marokkanischer Journalist, der im Juni 2003 zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, und Ali Salem Tamek, ein Menschenrechtsverteidiger aus der Westsahara, den man im Oktober 2002 zu zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilt hatte.

Mindestens fünf ausländische Journalisten, die über die Situation in der Westsahara berichteten, wurden ausgewiesen, offenbar als Teil eines Versuchs seitens der Behörden, eine unabhängige Berichterstattung über das Territorium zu verhindern. Den Ausweisungen gingen keine richterlichen Anordnungen voraus. Auch durften die Journalisten keine Gründe gegen ihre Ausweisung vorbringen oder ihre Fälle von der Justiz überprüfen lassen.

Catherine Graciet und Nadia Ferroukhi, eine französische Journalistin und eine französisch-algerische Fotografin, wurden am 27. Januar an einer Straßensperre der Polizei von Männern in Zivilkleidung festgenommen, als sie auf dem Weg in die Westsahara waren, um über die dortigen Lebensbedingungen zu berichten. Man hielt sie über Nacht in einem Hotel fest und brachte sie dann nach Agadir, wo sie dem Vernehmen nach von Polizisten in Zivil vernommen und anschließend gezwungen wurden, ein Flugzeug nach Frankreich zu besteigen. Die beiden Frauen gaben an, ihnen sei zur Last gelegt worden, die marokkanischen Behörden nicht davon in Kenntnis gesetzt zu haben, dass sie über die Westsahara berichten wollten, ehe sie dorthin aufbrachen. Von offizieller Seite war zu vernehmen, dass man sie des Landes verwiesen habe, weil gegen sie der Verdacht bestand, "Propaganda" zugunsten der Polisario-Front zu betreiben. Außerdem seien bei ihnen »große Mengen an dokumentarischem Material« gefunden worden, das die Position der Polisario-Front positiv darstelle.

(Amnesty International, Jahresbericht 2005)

Berichtsjahr 2003

Die Monarchie und der Status der Westsahara blieben für die öffentliche Diskussion sowie die Presse verbotene Themen. Mehrere Personen, unter ihnen Journalisten und politische Aktivisten, wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, nachdem sie gewaltfrei ihre Ansichten zu diesen Themen zum Ausdruck gebracht hatten.

Der gewaltlose politische Gefangene Ali Lmrabet, Herausgeber der beiden unabhängigen Zeitungen Demain Magazine und Doumane, wurde im Juni zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20.000 Dirham (etwa 2.000 US-Dollar) verurteilt und das Erscheinen seiner Zeitungen verboten. Ein Gericht befand ihn für schuldig, "den König beleidigt", "die Monarchie untergraben" und "[Marokkos] territoriale Integrität bedroht" zu haben. Die Vorwürfe beruhten auf mehreren Artikeln, Karikaturen und einer Fotomontage, die in den Zeitungen erschienen waren.

In der Folge der Anschläge von Casablanca im Mai verurteilten Gerichte einige Journalisten unter der Anklage, falsche Informationen verbreitet oder zu Gewalt angestachelt zu haben, zu bis zu drei Jahren Haft, weil sie die Ansichten mutmaßlicher Islamisten veröffentlicht hatten.

(Amnesty International, Jahresbericht 2004)

Berichtsjahr 2002

Gegen Journalisten, die über kontroverse Themen berichteten, ergingen erneut Freiheitsstrafen.

Am 14. Februar setzte ein Berufungsgericht in Casablanca die Haftstrafen von drei beziehungsweise zwei Monaten aus, zu denen die Journalisten Aboubakr Jamai und Ali Amar im März 2001 verurteilt worden waren. Die beiden für das marokkanische Wochenmagazin Le Journal Hebdomadaire tätigen Medienvertreter waren im Zusammenhang mit einer Artikelserie angeklagt worden, in welcher sie dem amtierenden Außenminister Mohamed Benaissa vorgeworfen hatten, in seiner Zeit als Botschafter in den USA Gelder veruntreut zu haben.

Im Berufungsverfahren gegen Ali Lmrabet, Herausgeber des marokkanischen Wochenmagazins Demain Magazine, der im November 2001 zu vier Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden war, fanden im Berichtszeitraum mehrere Anhörungen statt. Er stand im Zusammenhang mit einem Artikel über die mögliche Veräußerung eines königlichen Palastes an ausländische Investoren wegen "Verbreitung falscher Informationen" unter Anklage. Im Dezember 2002 wurde sein Berufungsverfahren auf Oktober 2003 vertagt. Bis zur rechtskräftigen Urteilsverkündung befand sich Ali Lmrabet auf freiem Fuß. Sollte er in Haft genommen werden, würde Amnesty International ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen betreuen.

(Amnesty International, Jahresbericht 2003)

Berichtsjahr 2001

Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiterhin eingeschränkt. Journalisten wurden für Artikel bestraft, die die Behörden als Kritik empfanden. Ausländische Journalisten verwies man des Landes, bestimmte Ausgaben ausländischer und marokkanischer Publikationen wurden verboten. Gerichte verurteilten marokkanische Journalisten zu Gefängnisstrafen.

Am 1. März verurteilte ein Gericht in Casablanca die beiden Journalisten Aboubakr Jamai und ’Ali ’Amar, die für die marokkanische Wochenzeitung Le Journal Hebdomadaire arbeiteten, zu drei- beziehungsweise zweimonatigen Haftstrafen und einer Geldstrafe von 20.000 Dirham (circa 2.000 US-Dollar) sowie einer zusätzlichen Schadensersatzleistung von zwei Millionen Dirham (circa 200.000 US-Dollar). Die beiden Männer waren in Zusammenhang mit einer Artikelserie angeklagt worden, in der der amtierende Außenminister beschuldigt wurde, während seiner Zeit als marokkanischer Botschafter in den USA Ende der 90er Jahre Unterschlagungen begangen zu haben.

(Amnesty International, Jahresbericht 2002)

Berichtsjahr 2000

Die Veröffentlichung eines Artikels, in dem die politische Linke mit der Aufforderung zur Ermordung des ehemaligen Königs Hassan II. im Jahr 1972 in Zusammenhang gebracht wurde, führte im Dezember zum Verbot von drei überregionalen Zeitungen. Bereits in den Monaten zuvor hatten sich sieben ausländische und marokkanische Zeitungen offenkundig aufgrund von Artikeln, die die Unabhängigkeit der Westsahara befürwortet und die Monarchie kritisiert hatten, Veröffentlichungsverboten ausgesetzt gesehen. Marokkanische Journalisten wurden wegen Verleumdung eines Kabinettsmitglieds zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt und durften ihren Beruf vorübergehend nicht ausüben. Ein ausländischer Journalist wurde ohne Angabe von Gründen des Landes verwiesen.

(Amnesty International, Jahresbericht 2001)

Marokko (Amnesty International Jahresberichte) - www.amnesty.de




Literaturnachrichten


Interview mit der marokkanischen Lyrikerin Siham Bouhlal (11/2010) - de.qantara.de

Interview mit Tahar Ben Jelloun (08/2010) - de.qantara.de

Literarisches Erbe von Mohamed Choukri: Zeit der Fehler (07/2010) - de.qantara.de

18 Schriftsteller: Zeugnisse der Lähmung und Hoffnungslosigkeit (08/2009) - de.qantara.de

Tahar Ben Jelloun: Exportware Mensch (01/2007) - www.amnesty.de




Weitere Informationen


Arabische Blogs in der Krise (12/2009) - www.dw-world.de

Menschenrechtsorganisation "Droits des Gens" (09/2009) - de.qantara.de

Blogger vorläufig freigelassen (09/2008) - www.reporter-ohne-grenzen.de

Pressefreiheit: Zensur gegen Tabubrecher (08/2007) - de.qantara.de

Zehn Jahre Berufsverbot für den Journalisten Ali Lmrabet (01/2006) - www.dradio.de

Marokko: Wissen befreit (07/2005) - www.amnesty.de

Pressefreiheit im Maghreb: Zwischen Zensur und Gefängnis (05/2005) - de.qantara.de

Journalist Ali Lmrabet: Die späte Gnade des Monarchen (01/2004) - de.qantara.de



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