Artikel 301: Das Gesetz über die "Verunglimpfung des Türkentums" ist
eine Bedrohung der Freiheit
der Meinungsäußerung
Artikel 301 über die Verunglimpfung des Türkentums, der Republik und
der Grundlagen und Institutionen des Staates wurde mit den
Gesetzesänderungen des 01. Juni 2005 eingeführt und ersetzte Artikel
159 des vorhergehenden Strafgesetzes. Er bestimmt:
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- Die öffentliche Verunglimpfung des Türkentums, der Republik
und der Großen Türkischen Nationalversammlung wird mit Haft zwischen
drei und sechs Monaten bestraft.
- Die öffentliche Verunglimpfung der Regierung der Republik Türkei,
der juristischen Institutionen des Staates, des Militärs oder der
Sicherheitskräfte wird mit Haft zwischen sechs Monaten und zwei Jahren
bestraft.
- Wenn die Verunglimpfung des Türkentums durch einen türkischen
Staatsbürger im Ausland begangen wurde, wird die Strafe um ein Drittel
erhöht.
- Meinungsäußerungen, die lediglich Kritik darstellen, sind nicht
als Straftat zu werten.
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Laut Presserat der Türkei laufen derzeit etwa 70 Verfahren wegen
"Meinungsdelikten". Unter den Angeklagten befinden sich Autoren,
Journalisten und Verleger wie auch Menschenrechtsverteidiger, darunter die
international bekannt gewordene und mit zahlreichen Preisen ausgezeichnete
türkische Rechtsanwältin Eren Keskin.
Besonderes Aufsehen erregte schon im vorigen Jahr die Anklage gegen den renommierten Schriftsteller und
Friedenspreisträger 2005 des Deutschen Buchhandels Orhan Pamuk; nicht
zuletzt aus Gründen des enormen internationalen Drucks wurde das Verfahren
dann "aus verfahrenstechnischen Gründen" eingestellt.
Der türkische Justizminister Cemil Çiçek soll den Artikel 301
selbst wie folgt kommentiert haben: "Die ganze Sache hängt davon ab,
wie das Gesetz interpretiert wird."
(Amnesty International vom 01.03.2006)
Artikel 301: Das Gesetz über die "Verunglimpfung des Türkentums" (03/2006) -
Amnesty (pdf)
Article 301: How the law on "denigrating Turkishness" is an insult ... (03/2006) -
www.amnesty.org
Amnesty International verlangt Abschaffung
des Artikels 301
Dieser Artikel, der in der neuen Strafgesetzordnung aufgrund der Reformen des
vorigen Jahres den früheren berüchtigten Artikel 159 ersetzt, ist
durch seine unbestimmten Formulierungen geeignet, zur Unterdrückung der
Meinungsfreiheit und Verfolgung kritischer Vertreter der türkischen
Zivilgesellschaft (wie z.B. Menschenrechtsverteidiger, Autoren, Journalisten
und Verleger) angewendet zu werden, indem er den Richtern und
Staatsanwälten mit Anklagepunkten wie "Beleidigung des
Türkentums, der staatlichen Behörden oder des Militärs"
einen zu großen Interpretationsspielraum bietet.
In Paragraph 4 wird zwar ein Unterschied zwischen nicht strafbarer
öffentlicher "Kritik" und strafbarer "öffentlicher
Beleidigung" gemacht. Diese Unterscheidung sieht aber Amnesty
International als höchst problematisch an, da sie keine klare rechtliche
Sicherheit bietet und daher die Handhabe zu willkürlicher Auslegung
bietet. Die Folge ist eine immer mehr zunehmende Zahl von Anklagen und
Gerichtsverfahren unter diesem Artikel für die verschiedensten Arten von
öffentlichen Verlautbarungen und Publikationen.
Amnesty International verweist auf die rechtlichen Verpflichtungen der
türkischen Regierung, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu
gewährleisten und zu schützen. Nach der Rechtsauffassung des Europäischen
Menschenrechtsgerichtshofes müssen Repräsentanten und Einrichtungen demokratischer Staaten alle
Formen von Kritik zulassen, selbst wenn sie provozierend und beleidigend sein
sollten. Die Grenzen sind hierbei weniger eng zu ziehen als bei Privatpersonen.
Auch wenn Verfahren unter der Anklage aufgrund von Artikel 301 selten zu
Haftstrafen führen, vielmehr öfter mit Geldbußen oder der
Aufhebung der Anklage enden, bedeutet das wenig im Hinblick darauf, dass die
Häufung solcher Verfahren darauf zielt, kritische Stimmen zum Verstummen
zu bringen.
Amnesty International appelliert an die türkischen
Behörden, unverzüglich alle diesbezüglichen Verfahren
einzustellen bzw. für ungültig zu erklären und die
entsprechenden Anklagen aufzuheben.
Amnesty International würdigt die positiven Veränderungen in der
Rechtssprechung durch die Gesetzesreform, die am 01. Juni 2005 in Kraft getreten
ist. - Die auffällige Zunahme einschlägiger Fälle aufgrund des
neuen Artikels 301 jedoch läßt erkennen, dass die Praxis seiner
Anwendung im Widerspruch zu dem Grundrecht der Meinungsfreiheit und den
internationalen rechtlichen Verpflichtungen der Türkei steht. Amnesty
international fordert deshalb seine Abschaffung.
(Amnesty International, 12/2005)
Article 301 is a threat to freedom of expression and ... (12/2005) -
www.amnesty.org
Artikel 301 ist eine Bedrohung für die Meinungsfreiheit und ... (12/2005) -
AI-Presseerklärung (pdf)
Will die Türkei nicht mehr in die EU?
Es hat fast den Anschein, dass die "offizielle" Türkei, wie auch
große Teile der Bevölkerung, den Willen und die Bereitschaft zur
EU-Mitgliedschaft aufgegeben haben.
Die Lage in der Türkei gibt Anlass zu ganz erheblicher Sorge.
Amnesty
International hat, wie andere einschlägige Organisationen, aus gutem
Grund gegen den Artikel 301 der neuen türkischen Strafprozessordnung
Stellung bezogen. Nun kommt die alarmierende Nachricht von der vorgesehenen
Verschärfung der "Sicherheitsgesetze", die erschreckende
Perspektiven hinsichtlich der grundlegenden Freiheits- und Bürgerrechte in
der Türkei voraussehen lässt.
Die deutsche Sektion, zusammen mit anderen europäischen
Ländersektionen von
Amnesty International, führte aus Sorge um
die Meinungsfreiheit in der Türkei Protestveranstaltungen gegen Artikel
301 durch (verbunden mit einer Postkartenaktion). Die unterschriebenen Proteste
sollen demnächst gebündelt dem türkischen Botschafter in Berlin
überreicht werden.
Unser spezieller Arbeitskreis für Meinungsfreiheit legte eine
Petitionsliste mit der Forderung der Abschaffung von Artikel 301 TStG auf,
worin auch der Fall der Menschenrechtsverteidigerin und Anwältin Eren
Keskin exemplarisch einbezogen wurde. Die Listen mit den Unterzeichnern gingen
direkt an den türkischen Justizminister.
Eigener Bericht (j.z., 07.06.2006)
Weitere Informationen
Der Paragraph 301 und die Ehre der türkischen Nation (01/2008) -
de.qantara.de
Artikel 301 vor der Änderung (01/2008) -
www.dradio.de
Petition for the Repeal of Article 301 of the Turkish Penal Code (04/2007) -
www.englishpen.org
Publizistin Dilek Zaptcioglu: Dieser Paragraf muss abgeschafft werden (02/2007) -
www.dradio.de
Ipek Calislar - Wieder Autorin in Türkei vor Gericht (10/2006) -
www.netzeitung.de
Ipek Calislar - Atatürk war auch nur ein Mann (09/2006) -
www.berlinonline.de
Ipek Calislar - Autorin droht Haft wegen Atatürk-Beleidigung (08/2006) -
www.netzeitung.de
Sanar Yurdatapan: "Das ist ein Gummiparagraf" (12/2005) -
www.taz.de
Der lange Weg zur Meinungsfreiheit in der Türkei (11/2005) -
www.dradio.de
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