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Länderberichte, © Amnesty International Länderberichte
Türkei


Hrant Dink, Foto: privat/Amnesty International Mordfall
Hrant Dink


Orhan Pamuk, Foto: AP/Empics/Amnesty International Literatur-
Nobelpreisträger
Orhan Pamuk



 
Themengruppe 2907, Amnesty International
 


Türkei

Nationalflagge Republik Türkei


Artikel 301, Foto: © R. Grünmeier

Artikel 301: Das Gesetz über die "Verunglimpfung des Türkentums" ist eine Bedrohung der Freiheit
der Meinungsäußerung

Artikel 301 über die Verunglimpfung des Türkentums, der Republik und der Grundlagen und Institutionen des Staates wurde mit den Gesetzesänderungen des 01. Juni 2005 eingeführt und ersetzte Artikel 159 des vorhergehenden Strafgesetzes. Er bestimmt:


  1. Die öffentliche Verunglimpfung des Türkentums, der Republik und der Großen Türkischen Nationalversammlung wird mit Haft zwischen drei und sechs Monaten bestraft.


  2. Die öffentliche Verunglimpfung der Regierung der Republik Türkei, der juristischen Institutionen des Staates, des Militärs oder der Sicherheitskräfte wird mit Haft zwischen sechs Monaten und zwei Jahren bestraft.


  3. Wenn die Verunglimpfung des Türkentums durch einen türkischen Staatsbürger im Ausland begangen wurde, wird die Strafe um ein Drittel erhöht.


  4. Meinungsäußerungen, die lediglich Kritik darstellen, sind nicht als Straftat zu werten.

Laut Presserat der Türkei laufen derzeit etwa 70 Verfahren wegen "Meinungsdelikten". Unter den Angeklagten befinden sich Autoren, Journalisten und Verleger wie auch Menschenrechtsverteidiger, darunter die international bekannt gewordene und mit zahlreichen Preisen ausgezeichnete türkische Rechtsanwältin Eren Keskin.

Besonderes Aufsehen erregte schon im vorigen Jahr die Anklage gegen den renommierten Schriftsteller und Friedenspreisträger 2005 des Deutschen Buchhandels Orhan Pamuk; nicht zuletzt aus Gründen des enormen internationalen Drucks wurde das Verfahren dann "aus verfahrenstechnischen Gründen" eingestellt.

Der türkische Justizminister Cemil Çiçek soll den Artikel 301 selbst wie folgt kommentiert haben: "Die ganze Sache hängt davon ab, wie das Gesetz interpretiert wird."

(Amnesty International vom 01.03.2006)

Artikel 301: Das Gesetz über die "Verunglimpfung des Türkentums" (03/2006) - Amnesty (pdf)

Article 301: How the law on "denigrating Turkishness" is an insult ... (03/2006) - www.amnesty.org




Amnesty International verlangt Abschaffung
des Artikels 301

Dieser Artikel, der in der neuen Strafgesetzordnung aufgrund der Reformen des vorigen Jahres den früheren berüchtigten Artikel 159 ersetzt, ist durch seine unbestimmten Formulierungen geeignet, zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit und Verfolgung kritischer Vertreter der türkischen Zivilgesellschaft (wie z.B. Menschenrechtsverteidiger, Autoren, Journalisten und Verleger) angewendet zu werden, indem er den Richtern und Staatsanwälten mit Anklagepunkten wie "Beleidigung des Türkentums, der staatlichen Behörden oder des Militärs" einen zu großen Interpretationsspielraum bietet.

In Paragraph 4 wird zwar ein Unterschied zwischen nicht strafbarer öffentlicher "Kritik" und strafbarer "öffentlicher Beleidigung" gemacht. Diese Unterscheidung sieht aber Amnesty International als höchst problematisch an, da sie keine klare rechtliche Sicherheit bietet und daher die Handhabe zu willkürlicher Auslegung bietet. Die Folge ist eine immer mehr zunehmende Zahl von Anklagen und Gerichtsverfahren unter diesem Artikel für die verschiedensten Arten von öffentlichen Verlautbarungen und Publikationen.

Amnesty International verweist auf die rechtlichen Verpflichtungen der türkischen Regierung, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu gewährleisten und zu schützen. Nach der Rechtsauffassung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes müssen Repräsentanten und Einrichtungen demokratischer Staaten alle Formen von Kritik zulassen, selbst wenn sie provozierend und beleidigend sein sollten. Die Grenzen sind hierbei weniger eng zu ziehen als bei Privatpersonen.

Auch wenn Verfahren unter der Anklage aufgrund von Artikel 301 selten zu Haftstrafen führen, vielmehr öfter mit Geldbußen oder der Aufhebung der Anklage enden, bedeutet das wenig im Hinblick darauf, dass die Häufung solcher Verfahren darauf zielt, kritische Stimmen zum Verstummen zu bringen.

Amnesty International appelliert an die türkischen Behörden, unverzüglich alle diesbezüglichen Verfahren einzustellen bzw. für ungültig zu erklären und die entsprechenden Anklagen aufzuheben.

Amnesty International würdigt die positiven Veränderungen in der Rechtssprechung durch die Gesetzesreform, die am 01. Juni 2005 in Kraft getreten ist. - Die auffällige Zunahme einschlägiger Fälle aufgrund des neuen Artikels 301 jedoch läßt erkennen, dass die Praxis seiner Anwendung im Widerspruch zu dem Grundrecht der Meinungsfreiheit und den internationalen rechtlichen Verpflichtungen der Türkei steht. Amnesty international fordert deshalb seine Abschaffung.

(Amnesty International, 12/2005)

Article 301 is a threat to freedom of expression and ... (12/2005) - www.amnesty.org

Artikel 301 ist eine Bedrohung für die Meinungsfreiheit und ... (12/2005) - AI-Presseerklärung (pdf)




Will die Türkei nicht mehr in die EU?

Es hat fast den Anschein, dass die "offizielle" Türkei, wie auch große Teile der Bevölkerung, den Willen und die Bereitschaft zur EU-Mitgliedschaft aufgegeben haben.
Die Lage in der Türkei gibt Anlass zu ganz erheblicher Sorge. Amnesty International hat, wie andere einschlägige Organisationen, aus gutem Grund gegen den Artikel 301 der neuen türkischen Strafprozessordnung Stellung bezogen. Nun kommt die alarmierende Nachricht von der vorgesehenen Verschärfung der "Sicherheitsgesetze", die erschreckende Perspektiven hinsichtlich der grundlegenden Freiheits- und Bürgerrechte in der Türkei voraussehen lässt.

Die deutsche Sektion, zusammen mit anderen europäischen Ländersektionen von Amnesty International, führte aus Sorge um die Meinungsfreiheit in der Türkei Protestveranstaltungen gegen Artikel 301 durch (verbunden mit einer Postkartenaktion). Die unterschriebenen Proteste sollen demnächst gebündelt dem türkischen Botschafter in Berlin überreicht werden.

Unser spezieller Arbeitskreis für Meinungsfreiheit legte eine Petitionsliste mit der Forderung der Abschaffung von Artikel 301 TStG auf, worin auch der Fall der Menschenrechtsverteidigerin und Anwältin Eren Keskin exemplarisch einbezogen wurde. Die Listen mit den Unterzeichnern gingen direkt an den türkischen Justizminister.

Eigener Bericht (j.z., 07.06.2006)




Weitere Informationen


Der Paragraph 301 und die Ehre der türkischen Nation (01/2008) - de.qantara.de

Artikel 301 vor der Änderung (01/2008) - www.dradio.de

Petition for the Repeal of Article 301 of the Turkish Penal Code (04/2007) - www.englishpen.org

Publizistin Dilek Zaptcioglu: Dieser Paragraf muss abgeschafft werden (02/2007) - www.dradio.de

Ipek Calislar - Wieder Autorin in Türkei vor Gericht (10/2006) - www.netzeitung.de

Ipek Calislar - Atatürk war auch nur ein Mann (09/2006) - www.berlinonline.de

Ipek Calislar - Autorin droht Haft wegen Atatürk-Beleidigung (08/2006) - www.netzeitung.de

Sanar Yurdatapan: "Das ist ein Gummiparagraf" (12/2005) - www.taz.de

Der lange Weg zur Meinungsfreiheit in der Türkei (11/2005) - www.dradio.de



Weitere Berichte unter - Nachrichten / Vorderasien / Türkei


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