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Länderberichte, © Amnesty International Länderberichte
Tunesien


Journalistin und
Autorin Sihem
Bensedrine



 
Themengruppe 2907, Amnesty International
 


Tunesien

Nationalflagge Tunesische Republik



Sihem Bensedrine, Foto: © Amnesty International
Journalistin Sihem Bensedrine

Leibesvisitation mit Misshandlung
auf dem Flughafen von Tunis

Zollbeamte hielten tunesische Journalistin und Autorin
Sihem Bensedrine und ihren Mann sechs Stunden lang fest

Wie Reporter ohne Grenzen (ROG) berichtete, wurden die tunesische Journalistin Sihem Besedrine und ihr Ehemann Omar Mestri am vergangenen Montag bei ihrer Einreise auf dem Flughafen in Tunis von der Polizei festgehalten und misshandelt. Das Gepäck der beiden wurde intensiv durchsucht, Festplatten ihrer Laptops beschlagnahmt und kopiert. Während des erzwungenen Aufenthalts auf dem Flughafen von Tunis wurden beide bei Leibesvisitationen geschlagen.

Sihem Bensedrine, die zusammen mit ihrem Mann Omar Mestri das Online-Magazin Kalima herausgibt, will laut ROG gegen ihre unglaubliche Behandlung Beschwerde einlegen. Die Menschenrechtsorganisation kommentierte, es sei unglaublich, dass Tunesien einerseits die Vorreiterrolle für Modernität in der Region für sich beanspruche, andererseits aber derart mit kritischen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten umgehe.

ROG verurteilt gewaltsames Vorgehen der tunesischen Polizei auf das Schärfste

Sihem Bensedrine leitet die "Arbeitsgruppe für Meinungsfreiheit in Nordafrika", eine Partnerorganisation von Reporter ohne Grenzen (ROG). Die deutsche ROG-Sektion arbeitet mit ihr, die derzeit in Österreich lebt, eng zusammen und hat sie in den vergangenen Jahren immer wieder unterstützt. Zuvor war Frau Bensedrine Stipendiatin der Hamburger Stiftung für politisch Verfolgte und wurde danach vom deutschen P.E.N.-Zentrum betreut.

Auch Amnesty International hat sich wiederholt für sie eingesetzt. Unsere Gruppe steht bis heute in persönlichem Kontakt mit ihr. Wir schließen uns dem scharfen Protest von Reporter ohne Grenzen mit Nachdruck an.

(zi, 05.03.2008)

Quelle: Reporter ohne Grenzen vom 05.03.2008

Journalistin Sihem Bensedrine verhaftet und ... (03/2008) - www.reporter-ohne-grenzen.de




Mohammed Abbou, Foto: privat/AI

Mohammed Abbou begnadigt

Der Internetautor, Rechtsanwalt und Menschenrechtler Mohammed Abbou kam am
24. Juli 2007, dem 50. Jahrestag der Tunesischen Republik, zusammen mit 21
weiteren politischen Gefangenen auf Grund einer Amnestie des Präsidenten frei.

Abbou war im April 2005 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Hauptanklagen bezogen sich auf zwei im Internet veröffentlichte regierungskritische Artikel, in denen er die Praxis der Folter in Tunesien angeprangert hatte. Das Gerichtsurteil wurde im Juni 2005 bestätigt.

Seit seiner Inhaftierung im März 2005 war Abbou mehrfach in den Hungerstreik getreten, um gegen seine Haftbedingungen zu protestieren. Er war unter anderem von Mithäftlingen dransaliert und von Strafvollzugsbeamten geschlagen worden.

(rg, 22.09.2007)

Quelle: Amnesty International News vom 26.07.2007

Tunisian lawyer Mohammed Abbou released (07/2007) - www.amnesty.org

Briefe gegen des Vergessen: Mohammed Abbou (06/2006) - www.amnesty.de

Mohammed Abbou (03/2006) - www.amnesty.de

Fall des Monats: Mohammed Abbou (01/2006) - www.autoren-magazin.de





Das Recht auf freie Meinungsäußerung

Auszüge aus den Jahresberichten von Amnesty International


Berichtsjahr 2006

Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb auch im Berichtsjahr stark eingeschränkt. Mindestens zwei regierungskritische Journalisten wurden von den Herausgebern ihrer Zeitungen entlassen, während andere zwar weiterarbeiten konnten, jedoch Repressalien von Seiten der Regierung sowie strafrechtlichen Maßnahmen ausgesetzt waren, mit denen sie eingeschüchtert werden sollten.

Im April wurde der tunesische Journalistenverband (Syndicat des Journalistes Tunisiens – SJT) daran gehindert, eine Vorstandssitzung abzuhalten. Mitglieder des Verbands waren nach wie vor Drangsalierungen und Einschüchterungsversuchen durch die Polizei ausgesetzt, und der SJT-Vorsitzende Lotfi Hajji wurde im Berichtsjahr bei mindestens drei voneinander unabhängigen Gelegenheiten vorübergehend in Haft genommen.

Der gewaltlose politische Gefangene Mohammed Abbou trat mehrfach in den Hungerstreik, um gegen seine anhaltende Inhaftierung und die Misshandlungen durch Behördenvertreter im Gefängnis von El-Kef zu protestieren. Seine Frau und seine Kinder wurden wiederholt von den Polizisten drangsaliert und eingeschüchtert, die vor ihrem Haus in Tunis dauerhaft Position bezogen hatten. Im November brachte man Mohammed Abbou zu einer Nierenuntersuchung ins Krankenhaus von El-Kef. Im Dezember versuchte seine Frau Samia zusammen mit dem Anwalt Samir Ben Amor, dem Oppositionspolitiker Moncef Marzouki und dem Journalisten Slim Boukhdir, ihn im Gefängnis zu besuchen. Auf der Fahrt von Tunis nach El-Kef wurden sie neunmal von der Polizei angehalten, die angeblich ihre Personalien feststellen und die Zulassung des Autos kontrollieren wollte. Als sie später ein Restaurant in El-Kef verließen, wurden sie von etwa 50 unbekannten Männern, Frauen und Jugendlichen attackiert, die sie beleidigten, anrempelten, schlugen und bespuckten. Die vier konnten ihren Angreifern entkommen und zu ihrem Wagen zurückkehren. Als sie am Gefängnistor eintrafen, erschienen weitere Personen, die sie angriffen und daran hinderten, in das Gefängnis zu gelangen. Beide Übergriffe ereigneten sich in der Gegenwart von Polizeibeamten, die es unterließen, Maßnahmen zu ihrem Schutz zu ergreifen oder die Täter dingfest zu machen.

(Amnesty International, Jahresbericht 2007)


Berichtsjahr 2005

Die Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung war in Tunesien nach wie vor stark eingeschränkt. Im Oktober brachte der UN-Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Rechte auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung öffentlich seine Sorge über die unzureichende Meinungsfreiheit in Tunesien zum Ausdruck. In seiner Erklärung forderte er die tunesische Regierung auf, mit entsprechenden Maßnahmen die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Medien zu stärken und alle Menschen, die wegen ihrer Überzeugung oder wegen ihrer Tätigkeit als Journalisten inhaftiert waren, ohne Auflagen freizulassen.

Nachdem Lotfi Hajji, der Vorsitzende des tunesischen Journalistenverbands (Syndicat des Journalistes Tunisiens – SJT), mehrmals zur Vernehmung in die Staatssicherheitsabteilung des Innenministeriums vorgeladen worden war, wurde der erste Kongress des Verbands, der im September stattfinden sollte, ohne jede Erklärung verboten. Der SJT war im Jahr 2004 als Reaktion auf die weit verbreitete Zensur gegründet worden, um die Rechte von Journalisten und die Freiheit der Medien zu verteidigen.

Im April wurde der Rechtsanwalt und Menschenrechtsverteidiger Mohammed Abbou wegen Veröffentlichung regierungskritischer Artikel im Internet zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Tunesische Anwälte und engagierte Bürger, die gegen seinen Prozess protestierten, mussten immer wieder mit Einschüchterungsversuchen und Schikanen der Polizei rechnen. Berichten zufolge durften die Verteidiger von Mohamed Abbou trotz wiederholter Bemühungen ihren Mandanten im Gefängnis nicht besuchen. Im Juni wurde das Urteil gegen ihn in zweiter Instanz bestätigt. Ende 2005 saß er im Gefängnis El Kef in Haft, 200 km von seiner in Tunis lebenden Familie entfernt, was Besuche erschwerte. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen verurteilte im November die Inhaftierung von Mohamed Abbou.

(Amnesty International, Jahresbericht 2006)


Berichtsjahr 2004

Menschenrechtsorganisationen und Journalistenverbände warfen den Behörden vor, die Pressefreiheit zu beschneiden und sogar eine noch schärfere Kontrolle der Presse anzustreben. Dies stand ganz im Gegensatz zu Versicherungen der Behörden, denen zufolge Maßnahmen zur Gewährleistung des Rechts auf freie Meinungsäußerung eingeführt werden sollten. Der Internetzugang wurde routinemäßig gesperrt, und an bestimmte E-Mail-Adressen gerichtete E-Mails erreichten nie den gewünschten Empfänger.

Im Januar lehnte es das Innenministerium erneut ab, die Genehmigung für eine Printversion des wöchentlichen Online-Magazins Kalima zu erteilen. Nach tunesischem Recht sind Personen, die eine gedruckte Publikation veröffentlichen wollen, verpflichtet, eine Erklärung zu hinterlegen, woraufhin sie automatisch eine schriftliche Bestätigung vom Innenministerium erhalten müssten. Ohne diese Bestätigung können Druckereien eine Publikation nicht legal drucken. Die Behörden nannten keine Gründe dafür, warum sie die Bestätigung für Kalima verweigert haben.

Im August verkündete die Regierung ein Datenschutzgesetz, von dem die Behörden behaupteten, es solle die persönliche Privatsphäre schützen. Sein offenkundiger Effekt bestand jedoch darin, Journalisten, Schriftsteller und nichtstaatliche Organisationen daran zu hindern, ohne Genehmigung persönliche Daten zur Veröffentlichung zu verwenden. Persönliche Daten, die von den Behörden gespeichert und genutzt werden können, unterlagen hingegen keinerlei Einschränkungen. Das Gesetz sah ferner die Gründung einer staatlichen Kommission mit höchsten Entscheidungskompetenzen in Fragen des Datenschutzes vor. Die einmal im Jahr erscheinenden Berichte der Kommission werden dem Staatspräsidenten vorgelegt, bleiben jedoch der Öffentlichkeit vorenthalten.

(Amnesty International, Jahresbericht 2005)


Berichtsjahr 2003

Zouheir Yahiaoui, der 2002 nach einem unfairen Gerichtsverfahren wegen der Verbreitung falscher Informationen und Missbrauchs des Internets zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden war, begann Mitte Mai einen 42-tägigen Hungerstreik, um gegen seine anhaltende Inhaftierung und die Haftbedingungen zu protestieren. Berichten zufolge hielt man ihn in einer überbelegten Zelle fest und verweigerte ihm die angemessene medizinische Versorgung und Wasser. Im Juli bestätigte das Kassationsgericht seine Strafe. Nach Protesten im In- und Ausland kam er am 18. November unter Auflagen frei.

Am 13. Juli wurde Radhia Nasraoui, eine Anwältin und Menschenrechtsverteidigerin, dem Vernehmen nach gegen eine Wand gestoßen und geschlagen, nachdem sie eine Polizeiabsperrung vor einem Empfang überschritten hatte, den der nicht zugelassene Tunesische Verband freier Schriftsteller (Ligue tunisienne des écrivains) organisiert hatte. Im Juni hatten die Behörden es abgelehnt, die Vereinigung gegen Folter in Tunesien (Association de lutte contre la torture en Tunisie) zuzulassen, eine von Radhia Nasraoui gegründete Menschenrechtsorganisation.

Abdallah Zouari, ein Journalist und ehemaliger politischer Gefangener, wurde im Oktober von einem Berufungsgericht der im Süden des Landes gelegenen Stadt Médenine zu 13 Monaten Haft verurteilt. Das Gericht bestätigte damit zwei zuvor verhängte Freiheitsstrafen – eine neunmonatige Gefängnisstrafe, weil er gegen die für ehemalige Gefangene geltenden Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verstoßen hatte, sowie eine viermonatige Haftstrafe wegen Diffamierung. Im September 2002 war er zu acht Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden, weil er sich nicht an die Bedingungen der behördlichen Überwachung gehalten hatte, doch setzte man ihn infolge einer nationalen und internationalen Kampagne zu seinen Gunsten am 5. November 2002 wieder auf freien Fuß.

(Amnesty International, Jahresbericht 2004)


Berichtsjahr 2002

Der Zugang zu vielen Internetseiten von Menschenrechtsorganisationen und unabhängigen Nachrichtendiensten blieb gesperrt. Kommunikationstechnologien wurden weiter eingeschränkt, die Nachrichtenübermittlung per E-Mail häufig gestört und Telefonverbindungen unterbrochen oder umgeleitet. Mehrere Telefonnummern von Menschenrechtsorganisationen und im Ausland lebenden Tunesiern konnten das ganze Berichtsjahr hindurch von Tunesien aus nicht erreicht werden.

Der Journalist Abdallah Zouari wurde im Juni nach elf Jahren Haft freigelassen. Das Innenministerium wies ihn an, seine Heimatstadt Tunis zu verlassen und nach Khariba-Hassii, einer Stadt im Süden Tunesiens, umzuziehen. Als er dagegen Einspruch erhob, wurde er am 19. August erneut festgenommen. Am 23. August wurde Abdallah Zouari in einem unfairen Gerichtsverfahren wegen der Zuwiderhandlung gegen administrative Kontrollmaßnahmen zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Im November hat man ihn nach einer groß angelegten landesweiten Kampagne für seine Freilassung unter Auflagen aus der Haft entlassen, er blieb jedoch unter ständiger Polizeibeobachtung.

Berichten zufolge wurden im Juni Zouheir Yahiaoui und zwei seiner Kollegen, die gemeinsam ein Online-Nachrichten- und Diskussionsforum betrieben, im Innenministerium gefoltert. Zouheir Yahiaoui, der 34-jährige Sohn des ehemaligen Richters Mokhtar Yahiaoui, wurde am 4. Juni in Tunis festgenommen. Im Innenministerium, wo man ihn 24 Stunden in geheimer Haft festgehalten hat, wurde er mehrere Male jeweils stundenlang an den Händen aufgehängt, bevor er von Angehörigen des Staatssicherheitsdienstes verhört wurde. Am darauf folgenden Abend wurde er in das Gourjani-Haftzentrum gebracht, wo man ihn eine Nacht und zeitweilig auch den nächsten Tag mit Handschellen an einen Stuhl fesselte und ihn zwang, ein "Geständnis" zu unterschreiben. Seine Anwälte durften ihn erst eine Woche nach seiner Festnahme sehen. Zouheir Yahiaoui wurde der Verbreitung falscher Informationen und des Missbrauchs des Internets für schuldig befunden und zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Das Strafmaß wurde in der Berufung auf zwei Jahre reduziert.

(Amnesty International, Jahresbericht 2003)


Berichtsjahr 2001

Am 26. Juni nahmen Sicherheitskräfte am Flughafen Tunis bei ihrer Ankunft die Journalistin und Sprecherin der CNLT, Sihem Ben Sedrine, fest. Eine Vertreterin von Amnesty International beobachtete am 5. Juli die Anhörung vor dem Ermittlungsrichter. Sihem Ben Sedrine wurde auf Anordnung des Präsidenten am 11. August freigelassen, das gegen sie unter der Anklage der Diffamierung angestrengte Verfahren war jedoch weiterhin anhängig. Die Anklage bezog sich auf Stellungnahmen der Journalistin über die mangelnde Unabhängigkeit des Gerichtswesens, die sie im Juni in Al Mustakillah, einem privaten Fernsehkanal mit Sitz in der britischen Hauptstadt London, abgegeben hatte.

Sihem Ben Sedrine steht jedoch nach wie vor wegen "Verbreitung falscher Informationen", "Störung der öffentlichen Ordnung" und "Diffamierung eines tunesischen Richters" unter Anklage. Amnesty International hatte sich mit einer Eilaktion für die Journalistin und Menschenrechtlerin eingesetzt, die verhaftet worden war, als sie von einer Europareise nach Tunis zurück kam. Auf ihrer Reise hatte sie offen über die sich verschlechternde Menschenrechtslage in Tunesien und die zunehmenden Einschränkungen der politischen Freiheiten und des Rechts auf freie Meinungsäußerung gesprochen. Die britische Sektion von Amnesty International verlieh der inhaftierten Sihem Ben Sedrine am 10. Juli in Abwesenheit den Menschenrechtspreis für bedrohte Journalisten.

(ai-Journal 10/2001, Amnesty International, Jahresbericht 2002)


Berichtsjahr 2000

Die staatlichen Repressionen gegen Menschenrechtler eskalierten. Journalisten und politisch engagierte Bürger waren weiterhin Ziel polizeilicher Übergriffe, auf die allerdings mit Protesten gegen Schikanen und Einschüchterungen in einem noch nie erlebten Ausmaß reagiert wurde. Folterungen und Misshandlungen auf Polizeiwachen und in Gefängnissen blieben weit verbreitet, und mindestens zwei Menschen starben in Polizeigewahrsam. Drei gewaltlose politische Gefangene wurden freigelassen, zahlreiche andere hingegen festgenommen. Bis zu 1.000 politische Gefangene, die meisten von ihnen gewaltlose politische Gefangene, blieben inhaftiert. Prozesse mit politischem Hintergrund sind internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht gerecht geworden.

(Amnesty International, Jahresbericht 2001)

Jahresberichte Tunesien - www.amnesty.de




Appellfall


Herausgeberin Naziha Rjiba (05/2006) - www.autoren-magazin.de




Weitere Informationen


Interview mit Sihem Bensedrine: "Die EU ist Komplize des Regimes" (02/2011) - de.qantara.de

Alles außer Politik - "Pressefreiheit" in Tunesien (03/2010) - www.dw-world.de

Taoufik Ben Brik: Der Poet und der Tyrann aus Tunesien (01/2010) - www.dw-world.de

ROG-Bericht: Unabhängige Medien unter strenger ... (02/2009) - www.reporter-ohne-grenzen.de

ROG-Bericht: Tunisia - The courage to inform the public (pdf, 02/2009) - www.rsf.org

Der Zensor liest mit: Meinungs- und Pressefreiheit in Tunesien (11/2005) - www.dradio.de

Porträt der tunesischen Menschenrechtlerin Sihem Bensedrine (03/2004) - www.amnesty.de

Journalistin Sihem Bensedrine - Unbeirrbar mutig und von tiefer Überzeugung geleitet



Weitere Nachrichten und Berichte unter - Nachrichten / Afrika


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