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Journalistin Sihem Bensedrine
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Leibesvisitation mit Misshandlung
auf dem Flughafen von Tunis
Zollbeamte hielten tunesische Journalistin und Autorin
Sihem Bensedrine und
ihren Mann sechs Stunden lang fest
Wie
Reporter ohne Grenzen (ROG) berichtete, wurden die tunesische Journalistin
Sihem Besedrine und ihr Ehemann
Omar Mestri am vergangenen Montag bei ihrer Einreise auf dem Flughafen in Tunis von der Polizei
festgehalten und misshandelt. Das Gepäck der beiden wurde intensiv durchsucht,
Festplatten ihrer Laptops beschlagnahmt und kopiert. Während des erzwungenen Aufenthalts
auf dem Flughafen von Tunis wurden beide bei Leibesvisitationen geschlagen.
Sihem Bensedrine, die zusammen mit ihrem Mann Omar Mestri das Online-Magazin
Kalima
herausgibt, will laut ROG gegen ihre unglaubliche Behandlung Beschwerde einlegen.
Die Menschenrechtsorganisation kommentierte, es sei unglaublich, dass
Tunesien einerseits die Vorreiterrolle für Modernität in der Region für sich beanspruche,
andererseits aber derart mit kritischen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten umgehe.
ROG verurteilt gewaltsames Vorgehen der tunesischen Polizei auf das Schärfste
Sihem Bensedrine leitet die "Arbeitsgruppe für Meinungsfreiheit in Nordafrika", eine
Partnerorganisation von
Reporter ohne Grenzen (ROG). Die deutsche ROG-Sektion arbeitet mit ihr,
die derzeit in Österreich lebt, eng zusammen und hat sie in den vergangenen Jahren immer wieder
unterstützt. Zuvor war Frau Bensedrine Stipendiatin der
Hamburger Stiftung für politisch Verfolgte
und wurde danach vom deutschen P.E.N.-Zentrum betreut.
Auch
Amnesty International hat sich wiederholt für sie
eingesetzt. Unsere Gruppe steht bis heute in persönlichem Kontakt mit ihr.
Wir schließen uns dem scharfen Protest von
Reporter ohne Grenzen mit Nachdruck an.
(zi, 05.03.2008)
Quelle: Reporter ohne Grenzen vom 05.03.2008
Journalistin Sihem Bensedrine verhaftet und ... (03/2008) -
www.reporter-ohne-grenzen.de
Mohammed Abbou begnadigt
Der Internetautor, Rechtsanwalt und Menschenrechtler Mohammed Abbou kam am
24. Juli 2007, dem 50. Jahrestag der
Tunesischen Republik, zusammen mit 21
weiteren politischen Gefangenen
auf Grund einer Amnestie des Präsidenten frei.
Abbou war im April 2005 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Die Hauptanklagen bezogen sich auf zwei im Internet veröffentlichte regierungskritische Artikel, in denen er die Praxis der
Folter in Tunesien angeprangert hatte. Das Gerichtsurteil wurde im Juni 2005 bestätigt.
Seit seiner Inhaftierung im März 2005 war Abbou mehrfach in den Hungerstreik getreten, um gegen seine Haftbedingungen
zu protestieren. Er war unter anderem von Mithäftlingen dransaliert und von Strafvollzugsbeamten geschlagen worden.
(rg, 22.09.2007)
Quelle: Amnesty International News vom 26.07.2007
Tunisian lawyer Mohammed Abbou released (07/2007) -
www.amnesty.org
Briefe gegen des Vergessen: Mohammed Abbou (06/2006) -
www.amnesty.de
Das Recht auf freie Meinungsäußerung
Auszüge aus den Jahresberichten von Amnesty International
Berichtsjahr 2006
Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb auch im Berichtsjahr stark eingeschränkt. Mindestens
zwei regierungskritische Journalisten wurden von den Herausgebern ihrer Zeitungen entlassen,
während andere zwar weiterarbeiten konnten, jedoch Repressalien von Seiten der Regierung sowie
strafrechtlichen Maßnahmen ausgesetzt waren, mit denen sie eingeschüchtert werden sollten.
Im April wurde der tunesische Journalistenverband (
Syndicat des Journalistes Tunisiens – SJT)
daran gehindert, eine Vorstandssitzung abzuhalten. Mitglieder des Verbands waren nach wie vor
Drangsalierungen und Einschüchterungsversuchen durch die Polizei ausgesetzt, und der
SJT-Vorsitzende
Lotfi Hajji wurde im Berichtsjahr bei mindestens drei voneinander unabhängigen
Gelegenheiten vorübergehend in Haft genommen.
Der gewaltlose politische Gefangene
Mohammed Abbou trat mehrfach in den Hungerstreik, um
gegen seine anhaltende Inhaftierung und die Misshandlungen durch Behördenvertreter im Gefängnis
von El-Kef zu protestieren. Seine Frau und seine Kinder wurden wiederholt von den Polizisten
drangsaliert und eingeschüchtert, die vor ihrem Haus in Tunis dauerhaft Position bezogen hatten.
Im November brachte man Mohammed Abbou zu einer Nierenuntersuchung ins Krankenhaus von El-Kef.
Im Dezember versuchte seine Frau Samia zusammen mit dem Anwalt Samir Ben Amor, dem
Oppositionspolitiker Moncef Marzouki und dem Journalisten
Slim Boukhdir, ihn im Gefängnis zu
besuchen. Auf der Fahrt von Tunis nach El-Kef wurden sie neunmal von der Polizei angehalten,
die angeblich ihre Personalien feststellen und die Zulassung des Autos kontrollieren wollte.
Als sie später ein Restaurant in El-Kef verließen, wurden sie von etwa 50 unbekannten Männern,
Frauen und Jugendlichen attackiert, die sie beleidigten, anrempelten, schlugen und bespuckten.
Die vier konnten ihren Angreifern entkommen und zu ihrem Wagen zurückkehren. Als sie am
Gefängnistor eintrafen, erschienen weitere Personen, die sie angriffen und daran hinderten,
in das Gefängnis zu gelangen. Beide Übergriffe ereigneten sich in der Gegenwart von Polizeibeamten,
die es unterließen, Maßnahmen zu ihrem Schutz zu ergreifen oder die Täter dingfest zu machen.
(Amnesty International, Jahresbericht 2007)
Berichtsjahr 2005
Die Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung war in Tunesien nach wie vor stark
eingeschränkt. Im Oktober brachte der UN-Sonderberichterstatter über die Förderung und den
Schutz der Rechte auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung öffentlich seine Sorge über
die unzureichende Meinungsfreiheit in Tunesien zum Ausdruck. In seiner Erklärung forderte er
die tunesische Regierung auf, mit entsprechenden Maßnahmen die Meinungsfreiheit und die Freiheit
der Medien zu stärken und alle Menschen, die wegen ihrer Überzeugung oder wegen ihrer Tätigkeit
als Journalisten inhaftiert waren, ohne Auflagen freizulassen.
Nachdem
Lotfi Hajji, der Vorsitzende des tunesischen Journalistenverbands
(
Syndicat des Journalistes Tunisiens – SJT), mehrmals zur Vernehmung in die
Staatssicherheitsabteilung des Innenministeriums vorgeladen worden war, wurde der erste
Kongress des Verbands, der im September stattfinden sollte, ohne jede Erklärung verboten.
Der SJT war im Jahr 2004 als Reaktion auf die weit verbreitete Zensur gegründet worden, um die
Rechte von Journalisten und die Freiheit der Medien zu verteidigen.
Im April wurde der Rechtsanwalt und Menschenrechtsverteidiger
Mohammed Abbou wegen
Veröffentlichung regierungskritischer Artikel im Internet zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Tunesische Anwälte und engagierte Bürger, die gegen seinen Prozess protestierten, mussten immer
wieder mit Einschüchterungsversuchen und Schikanen der Polizei rechnen. Berichten zufolge durften
die Verteidiger von Mohamed Abbou trotz wiederholter Bemühungen ihren Mandanten im Gefängnis
nicht besuchen. Im Juni wurde das Urteil gegen ihn in zweiter Instanz bestätigt. Ende 2005 saß
er im Gefängnis El Kef in Haft, 200 km von seiner in Tunis lebenden Familie entfernt, was Besuche
erschwerte. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen verurteilte im November die
Inhaftierung von Mohamed Abbou.
(Amnesty International, Jahresbericht 2006)
Berichtsjahr 2004
Menschenrechtsorganisationen und Journalistenverbände warfen den Behörden vor, die Pressefreiheit
zu beschneiden und sogar eine noch schärfere Kontrolle der Presse anzustreben. Dies stand ganz
im Gegensatz zu Versicherungen der Behörden, denen zufolge Maßnahmen zur Gewährleistung des
Rechts auf freie Meinungsäußerung eingeführt werden sollten. Der Internetzugang wurde
routinemäßig gesperrt, und an bestimmte E-Mail-Adressen gerichtete E-Mails erreichten nie den
gewünschten Empfänger.
Im Januar lehnte es das Innenministerium erneut ab, die Genehmigung für eine Printversion des
wöchentlichen Online-Magazins
Kalima zu erteilen. Nach tunesischem Recht sind Personen, die eine
gedruckte Publikation veröffentlichen wollen, verpflichtet, eine Erklärung zu hinterlegen,
woraufhin sie automatisch eine schriftliche Bestätigung vom Innenministerium erhalten müssten.
Ohne diese Bestätigung können Druckereien eine Publikation nicht legal drucken. Die Behörden
nannten keine Gründe dafür, warum sie die Bestätigung für
Kalima verweigert haben.
Im August verkündete die Regierung ein Datenschutzgesetz, von dem die Behörden behaupteten,
es solle die persönliche Privatsphäre schützen. Sein offenkundiger Effekt bestand jedoch darin,
Journalisten, Schriftsteller und nichtstaatliche Organisationen daran zu hindern, ohne
Genehmigung persönliche Daten zur Veröffentlichung zu verwenden. Persönliche Daten, die von den
Behörden gespeichert und genutzt werden können, unterlagen hingegen keinerlei Einschränkungen.
Das Gesetz sah ferner die Gründung einer staatlichen Kommission mit höchsten
Entscheidungskompetenzen in Fragen des Datenschutzes vor. Die einmal im Jahr erscheinenden
Berichte der Kommission werden dem Staatspräsidenten vorgelegt, bleiben jedoch der Öffentlichkeit
vorenthalten.
(Amnesty International, Jahresbericht 2005)
Berichtsjahr 2003
Zouheir Yahiaoui, der 2002 nach einem unfairen Gerichtsverfahren wegen der Verbreitung
falscher Informationen und Missbrauchs des Internets zu zwei Jahren und vier Monaten Haft
verurteilt worden war, begann Mitte Mai einen 42-tägigen Hungerstreik, um gegen seine anhaltende
Inhaftierung und die Haftbedingungen zu protestieren. Berichten zufolge hielt man ihn in einer
überbelegten Zelle fest und verweigerte ihm die angemessene medizinische Versorgung und Wasser.
Im Juli bestätigte das Kassationsgericht seine Strafe. Nach Protesten im In- und Ausland kam er
am 18. November unter Auflagen frei.
Am 13. Juli wurde
Radhia Nasraoui, eine Anwältin und Menschenrechtsverteidigerin, dem Vernehmen
nach gegen eine Wand gestoßen und geschlagen, nachdem sie eine Polizeiabsperrung vor einem
Empfang überschritten hatte, den der nicht zugelassene Tunesische Verband freier Schriftsteller
(
Ligue tunisienne des écrivains) organisiert hatte. Im Juni hatten die Behörden es
abgelehnt, die Vereinigung gegen Folter in Tunesien (Association de lutte contre la torture
en Tunisie) zuzulassen, eine von Radhia Nasraoui gegründete Menschenrechtsorganisation.
Abdallah Zouari, ein Journalist und ehemaliger politischer Gefangener, wurde im Oktober
von einem Berufungsgericht der im Süden des Landes gelegenen Stadt Médenine zu 13 Monaten Haft
verurteilt. Das Gericht bestätigte damit zwei zuvor verhängte Freiheitsstrafen – eine
neunmonatige Gefängnisstrafe, weil er gegen die für ehemalige Gefangene geltenden Beschränkungen
der Bewegungsfreiheit verstoßen hatte, sowie eine viermonatige Haftstrafe wegen Diffamierung.
Im September 2002 war er zu acht Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden, weil er sich nicht
an die Bedingungen der behördlichen Überwachung gehalten hatte, doch setzte man ihn infolge
einer nationalen und internationalen Kampagne zu seinen Gunsten am 5. November 2002 wieder auf
freien Fuß.
(Amnesty International, Jahresbericht 2004)
Berichtsjahr 2002
Der Zugang zu vielen Internetseiten von Menschenrechtsorganisationen und unabhängigen
Nachrichtendiensten blieb gesperrt. Kommunikationstechnologien wurden weiter eingeschränkt,
die Nachrichtenübermittlung per E-Mail häufig gestört und Telefonverbindungen unterbrochen oder
umgeleitet. Mehrere Telefonnummern von Menschenrechtsorganisationen und im Ausland lebenden
Tunesiern konnten das ganze Berichtsjahr hindurch von Tunesien aus nicht erreicht werden.
Der Journalist
Abdallah Zouari wurde im Juni nach elf Jahren Haft freigelassen. Das
Innenministerium wies ihn an, seine Heimatstadt Tunis zu verlassen und nach Khariba-Hassii,
einer Stadt im Süden Tunesiens, umzuziehen. Als er dagegen Einspruch erhob, wurde er am
19. August erneut festgenommen. Am 23. August wurde Abdallah Zouari in einem unfairen
Gerichtsverfahren wegen der Zuwiderhandlung gegen administrative Kontrollmaßnahmen zu acht
Monaten Gefängnis verurteilt. Im November hat man ihn nach einer groß angelegten landesweiten
Kampagne für seine Freilassung unter Auflagen aus der Haft entlassen, er blieb jedoch unter
ständiger Polizeibeobachtung.
Berichten zufolge wurden im Juni
Zouheir Yahiaoui und zwei seiner Kollegen, die gemeinsam
ein Online-Nachrichten- und Diskussionsforum betrieben, im Innenministerium gefoltert.
Zouheir Yahiaoui, der 34-jährige Sohn des ehemaligen Richters Mokhtar Yahiaoui, wurde am
4. Juni in Tunis festgenommen. Im Innenministerium, wo man ihn 24 Stunden in geheimer Haft
festgehalten hat, wurde er mehrere Male jeweils stundenlang an den Händen aufgehängt, bevor
er von Angehörigen des Staatssicherheitsdienstes verhört wurde. Am darauf folgenden Abend
wurde er in das Gourjani-Haftzentrum gebracht, wo man ihn eine Nacht und zeitweilig auch
den nächsten Tag mit Handschellen an einen Stuhl fesselte und ihn zwang, ein "Geständnis"
zu unterschreiben. Seine Anwälte durften ihn erst eine Woche nach seiner Festnahme sehen.
Zouheir Yahiaoui wurde der Verbreitung falscher Informationen und des Missbrauchs des Internets
für schuldig befunden und zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Das Strafmaß wurde
in der Berufung auf zwei Jahre reduziert.
(Amnesty International, Jahresbericht 2003)
Berichtsjahr 2001
Am 26. Juni nahmen Sicherheitskräfte am Flughafen Tunis bei ihrer Ankunft die Journalistin und
Sprecherin der CNLT,
Sihem Ben Sedrine, fest. Eine Vertreterin von Amnesty International
beobachtete am 5. Juli die Anhörung vor dem Ermittlungsrichter. Sihem Ben Sedrine wurde auf
Anordnung des Präsidenten am 11. August freigelassen, das gegen sie unter der Anklage der
Diffamierung angestrengte Verfahren war jedoch weiterhin anhängig. Die Anklage bezog sich auf
Stellungnahmen der Journalistin über die mangelnde Unabhängigkeit des Gerichtswesens, die sie
im Juni in
Al Mustakillah, einem privaten Fernsehkanal mit Sitz in der britischen Hauptstadt
London, abgegeben hatte.
Sihem Ben Sedrine steht jedoch nach wie vor wegen "Verbreitung falscher Informationen", "Störung der
öffentlichen Ordnung" und "Diffamierung eines tunesischen Richters" unter Anklage. Amnesty
International hatte sich mit einer Eilaktion für die Journalistin und Menschenrechtlerin
eingesetzt, die verhaftet worden war, als sie von einer Europareise nach Tunis zurück kam.
Auf ihrer Reise hatte sie offen über die sich verschlechternde Menschenrechtslage in Tunesien
und die zunehmenden Einschränkungen der politischen Freiheiten und des Rechts auf freie
Meinungsäußerung gesprochen. Die britische Sektion von Amnesty International verlieh der
inhaftierten Sihem Ben Sedrine am 10. Juli in Abwesenheit den Menschenrechtspreis für bedrohte
Journalisten.
(ai-Journal 10/2001, Amnesty International, Jahresbericht 2002)
Berichtsjahr 2000
Die staatlichen Repressionen gegen Menschenrechtler eskalierten. Journalisten und politisch
engagierte Bürger waren weiterhin Ziel polizeilicher Übergriffe, auf die allerdings mit Protesten
gegen Schikanen und Einschüchterungen in einem noch nie erlebten Ausmaß reagiert wurde.
Folterungen und Misshandlungen auf Polizeiwachen und in Gefängnissen blieben weit verbreitet,
und mindestens zwei Menschen starben in Polizeigewahrsam. Drei gewaltlose politische Gefangene
wurden freigelassen, zahlreiche andere hingegen festgenommen. Bis zu 1.000 politische Gefangene,
die meisten von ihnen gewaltlose politische Gefangene, blieben inhaftiert. Prozesse
mit politischem Hintergrund sind internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht
gerecht geworden.
(Amnesty International, Jahresbericht 2001)
Appellfall
Weitere Informationen
Interview mit Sihem Bensedrine: "Die EU ist Komplize des Regimes" (02/2011) -
de.qantara.de
Alles außer Politik - "Pressefreiheit" in Tunesien (03/2010) -
www.dw-world.de
Taoufik Ben Brik: Der Poet und der Tyrann aus Tunesien (01/2010) -
www.dw-world.de
ROG-Bericht: Unabhängige Medien unter strenger ... (02/2009) -
www.reporter-ohne-grenzen.de
ROG-Bericht: Tunisia - The courage to inform the public (pdf, 02/2009) -
www.rsf.org
Der Zensor liest mit: Meinungs- und Pressefreiheit in Tunesien (11/2005) -
www.dradio.de
Porträt der tunesischen Menschenrechtlerin Sihem Bensedrine (03/2004) -
www.amnesty.de
Weitere Nachrichten und Berichte unter -
Nachrichten / Afrika
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